Honorar: Allgemeines

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung einer Psychotherapie. Hierbei werden von Kostenträgern ausschließlich Psychotherapien nach staatlich anerkannten so genannten “Richtlinienverfahren” anerkannt. Die Praxis arbeitet nach dem Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie. Grundsätzlich werden von Kostenträgern keine Paartherapie, psychologische Beratungen ausserhalb eines Gesundheitsschwerpunktes, Coaching oder Heilpraktikerleistungen übernommen. Die meisten Patienten sind interessiert an einer Therapiefinanzierung durch ihre Krankenversicherung oder einem anderen Kostenträger. Wenn Sie sich nur im Überblick informieren möchten: Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und entspricht aktuell grob einem Honorar von 100,- bis 150,- €. Unten gebe ich für Interessierte genauere Angaben und hilfreiche Tipps betreffend Ihres Kostenträgers. Die Praxis darf mit allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und auch mit den Berufsgenossenschaften abrechnen. Hierbei ist dies jedoch jeweils abhängig von den einzelnen Versicherungskonditionen, die individuell Leistungen abrechnen lassen. Sind Sie Angehöriger von Bundeswehr, Bundespolizei, beamtet bei der Bundesbahn oder der Post, so bestehen bestimmte Sonderkonditionen. Darüber hinaus darf die Praxis auch mit Ihnen direkt abrechnen, wenn Sie sich für die Inanspruchnahme der Vorteile als Selbstzahler entschließen - lesen Sie hierzu gerne unten nach. Was bedeutet Privatpraxis? Im deutschen Gesundheitssystem bestehen so genannte “Vertragspraxen” neben “Privatpraxen”. Die Vertragspraxen haben mit den Kostenträgern einen gesonderten Vertrag zur Behandlung ihrer Patienten abgeschlossen - leider ist die Anzahl solcher “Kassensitze” durch den Gesetzgeber pro Landesbezirk stark begrenzt. Oft ist es nun so, dass für Kassenpatienten daher ein Mangel an Therapieplätzen herrscht - die wenigen Vertragspraxen können nicht alle Patienten behandeln. Die Gesundheitspolitik ist sogar gegenwärtig bemüht, diese “Sitze” weiter abzubauen, um im Gesundheitssystem Kosten zu sparen. Dadurch herrscht natürlich ein großer Mangel an Therapieplätzen. Die Privatpraxen dürfen diesen Mangel jedoch auffangen, wenn der einzelne Kassenpatient nachweist, dass er in der Vertragspraxis keinen Termin bekommen kann. Sehen Sie hierzu hier die Möglichkeiten dazu. Natürlich unterstütze ich Sie bei den entsprechenden Formalitäten!

Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenerstattungsverfahren

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen als Regelleistung grundsätzlich die Kosten einer Psychotherapie, sofern eine medizinische/ psychotherapeutische Indikation besteht. Allerdings sieht dieses Vorgehen nur vor, die Therapie bei einem Therapeuten mit Vertragssitz (“Kassensitz”) in Anspruch zu nehmen, nicht jedoch per se in einer Privatpraxis wie die Praxis Dr. Ertelt. Es existieren aus gesetzlichen Vorgaben heraus jedoch nur wenige - im Endeffekt zu wenige - Kassensitze in Deutschland. So entstehen seit Jahren dramatische Versorungsengpässe bei den Vertragspraxen mit unzumatbar langen Wartezeiten oder sogar Aufnahmestopps. Dies führte 2017 zu einer neuen gesetzlichen “Psychotherapie-Richtlinie”, die die Kassentherapeuten verpflichtet, besondere Sprechstunden für unversorgte Patienten anzubieten. Leider bedeutet dies in der Praxis keine Aufnahme einer Therapie, sondern oft kann nur ein solches gesetzlich verankertes Einzelgespräch stattfinden, aber der Therapeut hat gar keinen Therapieplatz mehr frei. Die Lage hat sich für Patienten nicht gebessert, wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages im Herbst 2022 in einer fünfjährigen Untersuchung nachgewiesen hat ( siehe hier ). Es ist allerdings vorgesehen, dass gesetzlich Versicherte von diesem Angebot zwingend Gebrauch machen und sich hierzu an einen Kassentherapeuten in ihrer Nähe wenden - auch, wenn ein Therapieplatz sehr unwahrscheinlich ist. Vertragspraxen von Kassentherapeuten finden Sie auf dieser Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein: https://arztsuche.kvsh.de/ Hier geben Sie in den Suchfeldern ein: Wo? - Ihren Wohnort oder Postleitzahl Was? - Psychotherapie Für Patienten ist dieser gesetzlich vorgeschriebene Weg leider sehr frustrierend. Oft sind die Therapiepraxen so überlaufen, dass ein Telefongespräch zur Terminabklärung gar nicht möglich ist, es erfolgt auch meistens kein Rückruf. Um diesem zu begegnen, sieht die Therapie-Richtlinie vor, dass ein Call- Center (Termin-Servicestelle, TSS) Unterstützung bietet. Leider werden allerdings offenbar keine verbindlichen Zusagen gemacht. Ein Ablaufdiagramm zum Prozedere der Termin-Servicestelle finden Sie auf den Seiten   der   kassenärztlichen   Vereinigung   Nordrhein . Die Termin-Servicestelle ist unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 und über das Internet-Portal der Termin-Servicestelle erreichbar. Die Stiftung   Warentest bietet einen sehr guten Überblick über die Möglichkeiten von Kassenpatienten. Weitere Informationen finden sich auf den S eiten der Bundes-Psychotherapeutenkammer (BPtK) und der Plattform gesundheitsinformation.de . Einen etwa 20-minütigen Videobeitrag zum Thema vom Juli 2023 finden Sie zusätzlich in der ARD Mediathek . Da die Zustände für Patienten unzumutbar geworden sind, haben in der Vergangenheit viele gesetzlich Versicherte eine Behandlung in einer Privatpraxis beantragt und auch bewilligt bekommen. Eine zügige Behandlung von gesetzlich Versicherten war vor dem April 2017 zu identischen Kosten und Konditionen durch Abrechnung über das sogenannte “Kostenerstattungsverfahren” ( siehe   hier ) auch in Privatpraxen möglich. Auf diese Weise konnten Kassenpatienten in dringenden Fällen schnell und relativ unkompliziert die benötigte Hilfe in Anspruch nehmen. Bedauerlicherweise werden Anträge auf Kostenerstattung von den gesetzlichen Kassen nun unter Berufung auf die Psychotherapie-Richtlinie fast durchgehend abgelehnt. Die einzelnen Versicherer verweisen hierzu auf ihre individuellen Versicherungsbedingungen und Versicherungstarif. Trotz manchmal anderslautender Informationen bleibt jedoch der Anspruch auf Kostenerstattung auch nach dem Jahr 2017 weiterhin bestehen ( siehe   Mitteilung   der   Bundespsychotherapeutenkammer ). Umfassende und aktuelle Informationen über das mittlerweile leider sehr aufwendig gewordene Prozedere bei der Kostenerstattung erhalten Sie auf der Kostenerstattungsseite von therapie.de . Möchten Sie als Patient das Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen, ist in der Regel eine gesonderte Beantragung durch Sie und mich bei der Versicherung notwendig. Dieser Antrag wird dann vom jeweiligen Kostenträger (in der Regel auch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK) geprüft. Eine mögliche Kostenerstattung und deren Höhe erfragen Sie bitte eigenständig vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung, danach haben Sie eine indivduelle Richtlinie des Vorgehens bei Ihrer Kasse. Selbstverständlich unterstütze ich Sie gerne bei einer entsprechenden Beantragung, die dadurch eine größere Wahrscheinlichkeit der Bewilligung erhält. Ich empfehle daher, zunächst einen ersten Termin mit mir zu machen, um das Vorgehen zu besprechen und erste Informationen für einen Antrag zu sammeln - leider werden diese Kosten jedoch nicht von der Versicherung übernommen, da der Antrag ja erst noch gestellt werden muss. Ist der Antrag auf Therapie genehmigt, kann mit der Therapie begonnen werden. Die Zahlungsmodalitäten des Honorars finden Sie hier und hier . Eine Besonderheit besteht bei dem Verfahren darin, dass Sie und ich gemeinsam zwei Anträge stellen müssen: Ein Antrag zur Bewilligung der Probatorik und danach einen weiteren Antrag zur Aufnahme der Therapie. Ist erkennbar, dass die Therapiedauer nicht ausreichend ist, wird im Verlauf gegebenenfalls ergänzend ein weiterer Antrag auf Therapieverlängerung gestellt.

Private Krankenversicherung

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen gegebenenfalls individuelle Leistungsumfänge wie z.B. festgelegte Maximalanzahl von Therapiesitzungen pro Quartal Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail unterschiedlich. Ihre individuellen Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Punkte gilt es zu beachten: Psychotherapie in Privatpraxis: Checkliste für Privatpatienten Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Falls ja, wieviele Therapiestunden sind vorgesehen? Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet? Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich.

Beihilfe

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen In der Regel übernehmen nach Antragstellung die Beihilfestellen die Therapiekosten. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme, die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Beihilfeberechtigte des Bundes finden alle wichtigen Informationen und Formulare für die Antragstellung auf den Webseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Berufsgenossenschaften

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte zeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare.

Heilfürsorge der Bundeswehr

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie relativ einfache Erstantragstellung Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen Soldatinnen und Soldaten können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Details zu dieser Vereinbarung finden Sie auf den Seiten der BPtK unter dem Titel “Behandlung von Soldaten in Privatpraxen” . Für ein Erstgespräch ist lediglich die Vorlage einer durch den Truppenarzt ausgestellten Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) erforderlich. Auf dieser Basis können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Sollte eine anschließende Psychotherapie gewünscht sein, werden dem überweisenden Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für 25 Stunden ausgestellt. Soll eine Behandlung über 25 Stunden hinaus erfolgen, muss dies dem Truppenarzt spätestens nach der 20. Stunde mitgeteilt werden. Für eine solche Verlängerung ist dann nochmals ein gesonderter und ausführlicher Antrag nötig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, “Referat PA3 - Heilfürsorgeabrechnung” in Strausberg, so dass Sie selbst nicht in Vorleistung treten müssen.

Heilfürsorge der Bundespolizei

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie relativ einfache Erstantragstellung Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen Bundespolizisten können sich direkt an eine Privatpraxis wenden und sind nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer Kassenpraxis zu suchen. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen, Details zu dieser Vereinbarung können hier nachgelesen werden. Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte sind analog zu denen der gesetzlichen   Krankenversicherung gestaltet. Deshalb ist es vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird. Diese Sprechstunde kann bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder auch bei privaten Psychotherapeuten abgehalten werden. Für den letzteren Fall sind ein Formular zur Dokumentation der Sprechstunde sowie weitere Informationen für Privattherapeuten bei der BPtK hinterlegt. Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten (bzw. Abrechnungsstelle) in 53754 Sankt Augustin. Mit dieser Stelle kann direkt abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, Postbeamtenkasse

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen Mitglieder der Krankenversorgung   der   Bundesbahnbeamten   (KVB) und auch der Mitgliedergruppe   B   der   Postbeamtenkasse   (PBeaKK) haben die Möglichkeit, eine Behandlung bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.

Selbstzahler

Für Selbstzahler entfallen die Formalitäten mit Krankenkassen. Entscheiden Sie sich, die Therapiekosten selbst zu tragen, ist keine Antragstellung bei einem Kostenträger notwendig. Die Leistungserbringung erfolgt damit privat und absolut vertraulich. Kein Kostenträger oder Leistungsträger, keine Versicherung, keine Gutachter und auch kein medizinischer Dienst werden über unseren Kontakt sowie die Inhalte Ihrer Therapie in Kenntnis gesetzt. Bereits ab dem ersten Termin können wir uns so ausschließlich Ihrem Anliegen zuwenden. Vorteile für Selbstzahler sind damit: Sofortiger Therapiebeginn, unbürokratischer Ablauf, keine Anträge und keine Wartezeiten Für Selbstzahlende fällt ein großer Teil der Bürokratie eines Erstattungsverfahrens natürlich weg. Unter dem Kostenerstattungsverfahren gibt es immer dann Therapiepausen, bis ein Antrag bewilligt wurde. Anonymität und Datenschutz Dies schützt Sie beispielsweise bei Verbeamtungswünschen oder vor Risikozuschlägen durch Versicherer. Zunehmend werden private Gesundheitsdaten lebenslang gespeichert, und auch die Vernetzung unserer Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Krankenkassen, Versicherungen und noch weiteren Parteien machen oft schwer durchschaubar, welche unserer privaten Daten im Umlauf sind. Mittels Selbstzahlung ist es möglich, sich aus diesen Mechanismen herauszuhalten und eine Psychotherapie völlig diskret zu machen. Keine Ausschlusskriterien Sie erhalten auch dann Zugang zur Therapie, wenn Ihr Leiden keinen Diagnosekriterien entspricht. Bei Versicherern ist das Vorliegen einer ICD- konformen Diagnose für eine Kostenerstattung verpflichtend. Keine Sperrfrist Wurde eine kassengenehmigte Psychotherapie innerhalb der letzten zwei Jahre beendet oder abgebrochen, kann ein Versicherer die Kostenübernahme verweigern. Es gilt eine zweijährige Sperrfrist, die bei Selbstzahung natürlich nicht entsteht. Keine Begrenzungen von Online-Therapie Bei Kostenübernahme gibt es die gesetzliche Regelung, dass maximal ein Drittel der Therapie online durchgeführt werden darf. Unter Selbstzahlung ist hingegen keine Richtlinie beschränkend, wenn Sie zum Beispiel ausserhalb wohnen, schlechte Verkehrs- oder Witterungsbedingungen oder eine medizinische Erkrankung es nicht zulassen, dass Sie in die Praxis kommen. Die Online-Therapie lässt hier gerade für viele Arbeitnehmer eine hohe Flexibilität zu. Flexibilität in der Termingestaltung Die Leistungsträger gestatten lediglich eine Frequenz von maximal einer Sitzung in der Woche, ferner ist die Sitzungsdauer vorgeschrieben. Als Selbstzahler unterliegen Sie diesen Beschränkungen nicht. Ferner ist durch das Wegfallen zeitintensiver Genehmigungsverfahren ein früherer Therapiebeginn möglich. Steuerliche Absetzbarkeit Möglicherweise können die Therapiekosten unter §33   EstG   als   “außergewöhnliche   Belastungen   allgemeiner   Art” steuerlich geltend gemacht werden. Informieren Sie sich hierzu selbständig, ob dies in Ihrem Steuerfall möglich ist.

Notwendige Voraussetzungen und bürokratischer Ablauf

Zur Durchführung   der   Behandlung wird zwischen Ihnen und mir ein Behandlungsvertrag geschlossen. Damit gehen Sie keine Verpflichtung für mehrere Sitzungen ein, aber sowohl Sie als auch ich haben eine Planungssicherheit. Es ist vielmehr die notwendige rechtliche Grundlage für unsere Arbeit. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung für Ihren konkreten Fall sinnvoll erscheint und wie kurzzeitig oder längerfristig diese voraussichtlich andauern kann. Im Vorfeld kläre ich Sie selbstverständlich transparent über die zu erwartenden Kosten und die Bedingungen auf.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt im Regelfall nach monatlicher Rechnungsstellung. Sie zahlen per Überweisung. Möglich ist auch die Bezahlung in bar, so bleiben auch keine Hinweise auf die Therapie z.B. auf Kontoauszügen. Sprechen Sie mich gerne auf Ihre gewünschte Zahlungsmodalität an. Bei einer nur teilweisen Erstattung sind allerdings die oft eher geringe Differenz von Ihnen eigenständig zu übernehmen. Grundlage der Rechnungsstellung ist die gesetzlich vorgesehene Gebührenordnung    für    Psychotherapeuten    (GOP) , angelehnt an den einheitlichen Bewertungsmaßstab   (EBM) für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Dieser wird erstellt vom Bewertungsausschuss, der sich aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen zusammensetzt. Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie eine Auflistung   aller   relevanten   Ziffern   der   GOP konkret einsehen. Fast am Ende dieser Auflistung finden Sie beispielsweise die GOP-Ziffer 870, die eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung bezeichnet. Zu jeder GOP-Ziffer gehören Steigerungsfaktoren, mit denen dann durch Multiplikation der Endpreis berechnet wird. Der Faktor 2,3 dient historisch als eine Art Normwert, der von den meisten Versicherungen ohne zusätzliche Begründung (sog. “Begründungsschwelle”) akzeptiert wird. Unter Heranziehung des Steigerungsfaktors 2,3 kostet eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung laut GOP-Tabelle exakt 100,55 €. Info: Die meisten Privatpraxen sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in der Lage, Therapiesitzungen zum oben beschriebenen 2,3-fachen Satz anzubieten. Dies liegt daran, dass nun schon fast 25 Jahre (!) keine GOP-Erhöhung stattgefunden hat. Grundsätzlich werden als Folge dieses beispiellosen Stillstands Steigerungsfaktoren aus dem Bereich von etwa 2,8 bis 3,5 angewandt. Im Falle einer Verhaltenstherapiesitzung entspricht der 2,8-fache GOP- Satz einem Honorar von 122,40 €, und der 3,5-fache Satz einem Honorar von 153,00 €. Grundsätzlich wird von mir mindestens der 2,8-fache Satz für das Honorar angewandt, unter bestimmten Voraussetzungen auch der 3,5-fache (z.B., aber nicht ausschließlich bei vielen psychischen Erkrankungen, großer Symptomtiefe, fremdsprachliche Therapie etc.). Die entsprechenden Sätze bespreche ich mit Ihnen transparent in den ersten Gesprächen. Wichtig ist, dass dies eine schriftliche Honorarvereinbarung zwischen Therapeuten und Patienten erfordert. Darin erklärt sich der Patient einverstanden, dass er für einen offenen Differenzbetrag, der vom Kostenträger u. U. nicht übernommen wird, selbst aufkommt (Eigenanteil bzw. Zuzahlung). Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung nicht erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse, der privaten Versicherung, der Beihilfe oder dem entsprechenden Kostenträger ab. Beratende Leistungen (wie Paar- oder Familientherapie) unterliegen grundsätzlich nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden. Hierfür berechne ich in der Regel 150 EUR pro 50 min. Psychotherapeutische Leistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Mein persönliches Honorar finden Sie im Dokument Honorarinformation.pdf . Wieviel kostet eine komplette Psychotherapie? Die Antwort auf diese häufig gestellte Frage hängt zum größten Teil von der benötigten Therapiedauer ab. Diese ist individuell sehr unterschiedlich und kann von einigen wenigen Therapiestunden bis hin zu mehreren Dutzend Stunden (Langzeittherapie) reichen. Ohne die Möglichkeit, den konkreten Zeitbedarf abschätzen zu können, ist deshalb eine seriöse und halbwegs brauchbare Vorabschätzung der Therapiekosten leider nicht möglich.
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Letzte Änderungen: 01-2024 / © 2024
© 2024 Praxis Dr. Ertelt Sandstraße 6 23552 Lübeck ertelt@psychotherapie-ertelt.de

Honorar: Allgemeines

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur Finanzierung einer Psychotherapie. Hierbei werden von Kostenträgern ausschließlich Psychotherapien nach staatlich anerkannten so genannten “Richtlinienverfahren” anerkannt. Die Praxis arbeitet nach dem Richtlinienverfahren der Verhaltenstherapie. Grundsätzlich werden von Kostenträgern keine Paartherapie, psychologische Beratungen ausserhalb eines Gesundheitsschwerpunktes, Coaching oder Heilpraktikerleistungen übernommen. Die meisten Patienten sind interessiert an einer Therapiefinanzierung durch ihre Krankenversicherung oder einem anderen Kostenträger. Wenn Sie sich nur im Überblick informieren möchten: Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und entspricht aktuell grob einem Honorar von 100,- bis 150,- €. Unten gebe ich für Interessierte genauere Angaben und hilfreiche Tipps betreffend Ihres Kostenträgers. Die Praxis darf mit allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und auch mit den Berufsgenossenschaften abrechnen. Hierbei ist dies jedoch jeweils abhängig von den einzelnen Versicherungskonditionen, die individuell Leistungen abrechnen lassen. Sind Sie Angehöriger von Bundeswehr, Bundespolizei, beamtet bei der Bundesbahn oder der Post, so bestehen bestimmte Sonderkonditionen. Darüber hinaus darf die Praxis auch mit Ihnen abrechnen, wenn Sie sich für die Inanspruchnahme der Vorteile als Selbstzahler entschließen - lesen Sie hierzu gerne unten nach. Was bedeutet Privatpraxis? Im deutschen Gesundheitssystem bestehen so genannte “Vertragspraxen” neben “Privatpraxen” Die Vertragspraxen haben mit den Kostenträgern einen gesonderten Vertrag zur Behandlung ihrer Patienten abgeschlossen - leider ist die Anzahl solcher “Kassensitze” durch den Gesetzgeber pro Landesbezirk stark begrenzt. Oft ist es nun so, dass für Kassenpatienten daher ein Mangel an Therapieplätzen herrscht - die wenigen Vertragspraxen können nicht alle Patienten behandeln. Die Gesundheitspolitik ist sogar gegenwärtig bemüht, diese “Sitze” weiter abzubauen, um im Gesundheitssystem Kosten zu sparen. Dadurch herrscht natürlich ein großer Mangel an Therapieplätzen. Die Privatpraxen dürfen diesen Mangel jedoch auffangen, wenn der einzelne Kassenpatient nachweist, dass er in der Vertragspraxis keinen Termin bekommen kann. Sehen Sie hierzu hier die Möglichkeiten dazu; natürlich unterstütze ich Sie bei den entsprechenden Formalitäten!

Gesetzliche Krankenversicherung:

Kostenerstattungsverfahren

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen als Regelleistung grundsätzlich die Kosten einer Psychotherapie, sofern eine medizinische/ psychotherapeutische Indikation besteht. Allerdings sieht dieses Vorgehen nur vor, die Therapie bei einem Therapeuten mit Vertragssitz (“Kassensitz”) in Anspruch zu nehmen, nicht jedoch per se in einer Privatpraxis wie die Praxis Dr. Ertelt. Es existieren aus gesetzlichen Vorgaben heraus jedoch nur wenige - im Endeffekt zu wenige - Kassensitze in Deutschland. So entstehen seit Jahren dramatische Versorungsengpässe bei den Vertragspraxen mit unzumatbar langen Wartezeiten oder sogar Aufnahmestopps. Dies führte 2017 zu einer neuen gesetzlichen “Psychotherapie-Richtlinie”, die die Kassentherapeuten verpflichtet, besondere Sprechstunden für unversorgte Patienten anzubieten. Leider bedeutet dies in der Praxis keine Aufnahme einer Therapie, sondern oft kann nur ein solches gesetzlich verankertes Einzelgespräch stattfinden, aber der Therapeut hat gar keinen Therapieplatz mehr frei. Die Lage hat sich für Patienten nicht gebessert, wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages im Herbst 2022 in einer fünfjährigen Untersuchung nachgewiesen hat ( siehe hier ). Es ist allerdings vorgesehen, dass gesetzlich Versicherte von diesem Angebot zwingend Gebrauch machen und sich hierzu an einen Kassentherapeuten in ihrer Nähe wenden - auch, wenn ein Therapieplatz sehr unwahrscheinlich ist. Vertragspraxen von Kassentherapeuten finden Sie auf dieser Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein: https://arztsuche.kvsh.de/ Hier geben Sie in den Suchfeldern ein: Wo? - Ihren Wohnort oder Postleitzahl Was? - Psychotherapie Für Patienten ist dieser gesetzlich vorgeschriebene Weg leider sehr frustrierend. Oft sind die Therapiepraxen so überlaufen, dass ein Telefongespräch zur Terminabklärung gar nicht möglich ist, es erfolgt auch meistens kein Rückruf. Um diesem zu begegnen, sieht die Therapie-Richtlinie vor, dass ein Call-Center (Termin-Servicestelle, TSS) Unterstützung bietet. Leider werden allerdings offenbar keine verbindlichen Zusagen gemacht. Ein Ablaufdiagramm zum Prozedere der Termin- Servicestelle finden Sie auf den Seiten      der kassenärztlichen   Vereinigung   Nordrhein . Die Termin- Servicestelle ist unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 und über das Internet-Portal der Termin-Servicestelle erreichbar. Die Stiftung     Warentest bietet einen sehr guten Überblick über die Möglichkeiten von Kassenpatienten. Weitere Informationen finden sich auf den S eiten der Bundes-Psychotherapeutenkammer (BPtK) und der Plattform gesundheitsinformation.de . Einen etwa 20-minütigen Videobeitrag zum Thema vom Juli 2023 finden Sie zusätzlich in der ARD Mediathek . Da die Zustände für Patienten unzumutbar geworden sind, haben in der Vergangenheit viele gesetzlich Versicherte eine Behandlung in einer Privatpraxis beantragt und auch bewilligt bekommen. Eine zügige Behandlung von gesetzlich Versicherten war vor dem April 2017 zu identischen Kosten und Konditionen durch Abrechnung über das sogenannte “Kostenerstattungsverfahren” ( siehe    hier ) auch in Privatpraxen möglich. Auf diese Weise konnten Kassenpatienten in dringenden Fällen schnell und relativ unkompliziert die benötigte Hilfe in Anspruch nehmen. Bedauerlicherweise werden Anträge auf Kostenerstattung von den gesetzlichen Kassen nun unter Berufung auf die Psychotherapie-Richtlinie fast durchgehend abgelehnt. Die einzelnen Versicherer verweisen hierzu auf ihre individuelle Versicherungsbedingungen und Versicherungstarif. Trotz manchmal anderslautender Informationen bleibt jedoch der Anspruch auf Kostenerstattung auch nach dem Jahr 2017 weiterhin bestehen ( siehe     Mitteilung der    Bundespsychotherapeutenkammer ). Umfassende und aktuelle Informationen über das mittlerweile leider sehr aufwendig gewordene Prozedere bei der Kostenerstattung erhalten Sie auf der Kostenerstattungsseite von therapie.de . Möchten Sie als Patient das Kostenerstattungsverfahren in Anspruch nehmen, ist in der Regel eine gesonderte Beantragung durch Sie und mich bei der Versicherung notwendig. Dieser Antrag wird dann vom jeweiligen Kostenträger (in der Regel auch vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK) geprüft. Eine mögliche Kostenerstattung und deren Höhe erfragen Sie bitte eigenständig vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung, danach haben Sie eine individuelle Richtlinie des Vorgehens bei Ihrer Kasse. Selbstverständlich unterstütze ich Sie gerne bei einer entsprechenden Beantragung, die dadurch eine größere Wahrscheinlichkeit der Bewilligung erhält. Ich empfehle daher, zunächst einen ersten Termin mit mir zu machen, um das Vorgehen zu besprechen und erste Informationen für einen Antrag zu sammeln - leider werden diese Kosten jedoch nicht von der Versicherung übernommen, da der Antrag ja erst noch gestellt werden muss. Ist der Antrag auf Therapie genehmigt, kann mit der Therapie begonnen werden. Die Zahlungsmodalitäten des Honorars finden Sie hier und hier . Eine Besonderheit besteht bei dem Verfahren darin, dass Sie und ich gemeinsam zwei Anträge stellen müssen: Ein Antrag zur Bewilligung der Probatorik und danach einen weiteren Antrag zur Aufnahme der Therapie. Ist erkennbar, dass die Therapiedauer nicht ausreichend ist, wird im Verlauf gegebenenfalls ergänzend ein weiterer Antrag auf Therapieverlängerung gestellt.

Private Krankenversicherung

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen gegebenenfalls individuelle Leistungsumfänge wie z.B. festgelegte Maximalanzahl von Therapiesitzungen pro Quartal Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie und die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Jedoch handhaben dies die verschiedenen Versicherungen im Detail unterschiedlich. Ihre individuellen Konditionen als Privatpatient können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen. Folgende Punkte gilt es zu beachten: Psychotherapie in Privatpraxis: Checkliste für Privatpatienten Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten? Falls ja, wieviele Therapiestunden sind vorgesehen? Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet? Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich.

Beihilfe

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen In der Regel übernehmen nach Antragstellung die Beihilfestellen die Therapiekosten. Informieren Sie sich bitte frühzeitig bei Ihrer Beihilfestelle über die individuellen Bedingungen der Kostenübernahme, die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Beihilfeberechtigte des Bundes finden alle wichtigen Informationen   und   Formulare   für   die Antragstellung auf den Webseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Berufsgenossenschaften

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig wird. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte zeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare.

Heilfürsorge der Bundeswehr

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie relativ einfache Erstantragstellung Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen Soldatinnen und Soldaten können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Details zu dieser Vereinbarung finden Sie auf den Seiten der BPtK unter dem Titel “Behandlung   von Soldaten in Privatpraxen” . Für ein Erstgespräch ist lediglich die Vorlage einer durch den Truppenarzt ausgestellten Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) erforderlich. Auf dieser Basis können zunächst fünf probatorische Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Sollte eine anschließende Psychotherapie gewünscht sein, werden dem überweisenden Truppenarzt Diagnose, Indikation und Therapieziel schriftlich mitgeteilt. Auf dieser Grundlage wird ein Behandlungsausweis für 25 Stunden ausgestellt. Soll eine Behandlung über 25 Stunden hinaus erfolgen, muss dies dem Truppenarzt spätestens nach der 20. Stunde mitgeteilt werden. Für eine solche Verlängerung ist dann nochmals ein gesonderter und ausführlicher Antrag nötig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, “Referat PA3 - Heilfürsorgeabrechnung” in Strausberg, so dass Sie selbst nicht in Vorleistung treten müssen.

Heilfürsorge der Bundespolizei

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie relativ einfache Erstantragstellung Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen Bundespolizisten können sich direkt an eine Privatpraxis wenden und sind nicht mehr darauf angewiesen, einen freien Behandlungsplatz in einer Kassenpraxis zu suchen. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen, Details   zu   dieser   Vereinbarung   können hier nachgelesen werden. Das Verfahren, die Anträge und die Bewilligungsschritte sind analog zu denen der gesetzlichen    Krankenversicherung gestaltet. Deshalb ist es vorgesehen, dass vor der eigentlichen Psychotherapie eine psychotherapeutische Sprechstunde durchgeführt wird. Diese Sprechstunde kann bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten oder auch bei privaten Psychotherapeuten abgehalten werden. Für den letzteren Fall sind ein Formular zur Dokumentation der Sprechstunde sowie weitere Informationen für Privattherapeuten bei der BPtK hinterlegt. Zuständig für Anträge und Abrechnungen ist das Bundespolizeipräsidium, Referat 83, Heilfürsorgeangelegenheiten (bzw. Abrechnungsstelle) in 53754 Sankt Augustin. Mit dieser Stelle kann direkt abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.

Krankenversorgung der

Bundesbahnbeamten,

Postbeamtenkasse

Vorteil: Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie Nachteil: Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen Mitglieder der Krankenversorgung           der Bundesbahnbeamten        (KVB) und auch der Mitgliedergruppe    B    der    Postbeamtenkasse    (PBeaKK) haben die Möglichkeit, eine Behandlung bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.

Selbstzahler

Für Selbstzahler entfallen die Formalitäten mit Krankenkassen. Entscheiden Sie sich, die Therapiekosten selbst zu tragen, ist keine Antragstellung bei einem Kostenträger notwendig. Die Leistungserbringung erfolgt damit privat und absolut vertraulich. Kein Kostenträger oder Leistungsträger, keine Versicherung, keine Gutachter und auch kein medizinischer Dienst werden über unseren Kontakt sowie die Inhalte Ihrer Therapie in Kenntnis gesetzt. Bereits ab dem ersten Termin können wir uns so ausschließlich Ihrem Anliegen zuwenden. Vorteile für Selbstzahler sind damit: Sofortiger Therapiebeginn, unbürokratischer Ablauf, keine Anträge und keine Wartezeiten Für Selbstzahlende fällt ein großer Teil der Bürokratie eines Erstattungsverfahrens natürlich weg. Unter dem Kostenerstattungsverfahren gibt es immer dann Therapiepausen, bis ein Antrag bewilligt wurde. Anonymität und Datenschutz Dies schützt Sie beispielsweise bei Verbeamtungswünschen oder vor Risikozuschlägen durch Versicherer. Zunehmend werden private Gesundheitsdaten lebenslang gespeichert, und auch die Vernetzung unserer Gesundheitsdaten zwischen Ärzten, Krankenkassen, Versicherungen und noch weiteren Parteien machen oft schwer durchschaubar, welche unserer privaten Daten im Umlauf sind. Mittels Selbstzahlung ist es möglich, sich aus diesen Mechanismen herauszuhalten und eine Psychotherapie völlig diskret zu machen. Keine Ausschlusskriterien Sie erhalten auch dann Zugang zur Therapie, wenn Ihr Leiden keinen Diagnosekriterien entspricht. Bei Versicherern ist das Vorliegen einer ICD-konformen Diagnose für eine Kostenerstattung verpflichtend. Keine Sperrfrist Wurde eine kassengenehmigte Psychotherapie innerhalb der letzten zwei Jahre beendet oder abgebrochen, kann ein Versicherer die Kostenübernahme verweigern. Es gilt eine zweijährige Sperrfrist, die bei Selbstzahlung natürlich nicht entsteht. Keine Begrenzungen von Online-Therapie Bei Kostenübernahme gibt es die gesetzliche Regelung, dass maximal ein Drittel der Therapie online durchgeführt werden darf. Unter Selbstzahlung ist hingegen keine Richtlinie beschränkend, wenn Sie zum Beispiel ausserhalb wohnen, schlechte Verkehrs- oder Witterungsbedingungen oder eine medizinische Erkrankung es nicht zulassen, dass Sie in die Praxis kommen. Die Online-Therapie lässt hier gerade für viele Arbeitnehmer eine hohe Flexibilität zu. Flexibilität in der Termingestaltung Die Leistungsträger gestatten lediglich eine Frequenz von maximal einer Sitzung in der Woche, ferner ist die Sitzungsdauer vorgeschrieben. Als Selbstzahler unterliegen Sie diesen Beschränkungen nicht. Ferner ist durch das Wegfallen zeitintensiver Genehmigungsverfahren ein früherer Therapiebeginn möglich. Steuerliche Absetzbarkeit Möglicherweise können die Therapiekosten unter §33     EstG     als     “außergewöhnliche     Belastungen allgemeiner     Art” steuerlich geltend gemacht werden. Informieren Sie sich hierzu selbständig, ob dies in Ihrem Steuerfall möglich ist.

Notwendige

Voraussetzungen

und

bürokratischer Ablauf

Zur Durchführung   der   Behandlung wird zwischen Ihnen und mir ein Behandlungsvertrag geschlossen. Damit gehen Sie keine Verpflichtung für mehrere Sitzungen ein, aber sowohl Sie als auch ich haben eine Planungssicherheit. Es ist vielmehr die notwendige rechtliche Grundlage für unsere Arbeit. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung für Ihren konkreten Fall sinnvoll erscheint und wie kurzzeitig oder längerfristig diese voraussichtlich andauern kann. Im Vorfeld kläre ich Sie selbstverständlich transparent über die zu erwartenden Kosten und die Bedingungen auf.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt im Regelfall nach monatlicher Rechnungsstellung. Sie zahlen per Überweisung. Möglich ist auch die Bezahlung in bar, so bleiben auch keine Hinweise auf die Therapie z.B. auf Kontoauszügen. Sprechen Sie mich gerne auf Ihre gewünschte Zahlungsmodalität an. Bei einer nur teilweisen Erstattung sind allerdings die oft eher geringe Differenz von Ihnen eigenständig zu übernehmen. Grundlage der Rechnungsstellung ist die gesetzlich vorgesehene Gebührenordnung   für   Psychotherapeuten (GOP) , angelehnt an den einheitlichen Bewertungsmaßstab    (EBM) für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen. Dieser wird erstellt vom Bewertungsausschuss, der sich aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen zusammensetzt. Auf den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer können Sie eine Auflistung   aller   relevanten   Ziffern   der GOP konkret einsehen. Fast am Ende dieser Auflistung finden Sie beispielsweise die GOP-Ziffer 870, die eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung bezeichnet. Zu jeder GOP-Ziffer gehören Steigerungsfaktoren, mit denen dann durch Multiplikation der Endpreis berechnet wird. Der Faktor 2,3 dient historisch als eine Art Normwert, der von den meisten Versicherungen ohne zusätzliche Begründung (sog. “Begründungsschwelle”) akzeptiert wird. Unter Heranziehung des Steigerungsfaktors 2,3 kostet eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung laut GOP- Tabelle exakt 100,55 €. Info: Die meisten Privatpraxen sind aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in der Lage, Therapiesitzungen zum oben beschriebenen 2,3- fachen Satz anzubieten. Dies liegt daran, dass nun schon fast 25 Jahre (!) keine GOP-Erhöhung stattgefunden hat. Grundsätzlich werden als Folge dieses beispiellosen Stillstands Steigerungsfaktoren aus dem Bereich von etwa 2,8 bis 3,5 angewandt. Im Falle einer Verhaltenstherapiesitzung entspricht der 2,8-fache GOP-Satz einem Honorar von 122,40 €, und der 3,5-fache Satz einem Honorar von 153,00 €. Grundsätzlich wird von mir mindestens der 2,8-fache Satz für das Honorar angewandt, unter bestimmten Voraussetzungen auch der 3,5-fache (z.B., aber nicht ausschließlich bei vielen psychischen Erkrankungen, großer Symptomtiefe, fremdsprachliche Therapie etc.). Die entsprechenden Sätze bespreche ich mit Ihnen transparent in den ersten Gesprächen. Wichtig ist, dass dies eine schriftliche Honorarvereinbarung zwischen Therapeuten und Patienten erfordert. Darin erklärt sich der Patient einverstanden, dass er für einen offenen Differenzbetrag, der vom Kostenträger u. U. nicht übernommen wird, selbst aufkommt (Eigenanteil bzw. Zuzahlung). Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung nicht erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse, der privaten Versicherung, der Beihilfe oder dem entsprechenden Kostenträger ab. Beratende Leistungen (wie Paar- oder Familientherapie) unterliegen grundsätzlich nicht der GOP, werden separat vereinbart und können von den Kassen nicht erstattet werden. Hierfür berechne ich in der Regel 150 EUR pro 50 min. Psychotherapeutische Leistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Mein persönliches Honorar finden Sie im Dokument Honorarinformation.pdf . Wieviel kostet eine komplette Psychotherapie? Die Antwort auf diese häufig gestellte Frage hängt zum größten Teil von der benötigten Therapiedauer ab. Diese ist individuell sehr unterschiedlich und kann von einigen wenigen Therapiestunden bis hin zu mehreren Dutzend Stunden (Langzeittherapie) reichen. Ohne die Möglichkeit, den konkreten Zeitbedarf abschätzen zu können, ist deshalb eine seriöse und halbwegs brauchbare Vorabschätzung der Therapiekosten leider nicht möglich.
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