Honorar und Kostenerstattung
Grundlage der Abrechnung
Meine Praxis ist eine
Privatpraxis für Psychotherapie
.
Das bedeutet: Ich rechne meine Leistungen
nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP)
ab.
Die
Höhe
der
Vergütung
richtet
sich
also
nach
den
bundesweit
geltenden
gesetzlichen
Vorgaben
,
nicht
nach
individuellen
Sätzen
oder Pauschalen. Die GOP ist für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verbindlich, die privat abrechnen.
Ich behandle
Privatversicherte, gesetzlich Versicherte (im Kostenerstattungsverfahren)
sowie
Selbstzahler
.
Eine Abrechnung mit der
Heilfürsorge, Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Post(beamten)kassen oder Unfallkassen
erfolgt
nicht
.
Was bedeutet „Privatpraxis“?
In Deutschland gibt es zwei Arten von psychotherapeutischen Praxen:
1
.
Vertragspsychotherapeuten (Kassenpraxen)
Sie besitzen einen sogenannten
Kassensitz (Vertragssitz)
und können direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Die Anzahl dieser Kassensitze ist gesetzlich stark begrenzt.
Dadurch entstehen in vielen Regionen lange Wartezeiten auf Therapieplätze – häufig mehrere Monate.
2
.
Privatpraxen
Privatpraxen wie meine sind
nicht an die kassenärztliche Vereinigung gebunden
.
Sie
dürfen
gesetzlich
Versicherte
nur
über
das
sogenannte
Kostenerstattungsverfahren
behandeln,
wenn
die
Krankenkasse
den Antrag genehmigt hat.
Privatpraxen
helfen
damit,
das
Versorgungsdefizit
im
Kassensystem
abzufangen,
das
durch
die
zu
geringe
Zahl
an
Kassensitzen
entsteht.
Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren)
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie eine Therapie in meiner Praxis
im Rahmen der Kostenerstattung
beantragen.
Das
ist
möglich,
wenn
keine
zumutbare
Behandlungsmöglichkeit
in
einer
Kassenpraxis
verfügbar
ist
–
also
das
System
versagt
,
weil Sie innerhalb einer angemessenen Zeit (in der Regel 3–6 Monate)
keinen Therapieplatz
finden.
In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten
ganz oder teilweise
, nachdem sie die Unterlagen geprüft hat.
Ich unterstütze Sie bei den nötigen Schritten und stelle Ihnen die erforderlichen Formulare bereit.
Voraussetzung ist meistens (abhängig von der individuellen Krankenkasse!), dass Sie nachweisen:
•
dass Sie
mehrere vergebliche Anfragen bei Vertragspsychotherapeuten
gestellt haben,
•
und dass eine
zeitnahe Behandlung
notwendig
ist (z. B. bei starker Symptomatik, Krankschreibung, Suizidgefahr o. Ä.).
Nach
Genehmigung
können
Sie
die
Sitzungen
wahrnehmen;
die
Rechnung
wird
zunächst
von
Ihnen
bezahlt
und
dann
bei
Ihrer
Krankenkasse eingereicht.
Bitte beachten Sie: Die Kostenerstattung kann
je nach Kasse nicht alle Gebührenpositionen
vollständig
abdecken.
Privatversicherte
Bei
privat
Versicherten
hängt
die
Kostenübernahme
von
Ihrem
individuellen
Versicherungsvertrag
ab.
Die
meisten
privaten
Krankenversicherungen
übernehmen
die
Kosten
in
voller
Höhe
nach
der
GOP.
Einige
Tarife
begrenzen
jedoch
die
Anzahl
der
Sitzungen
oder
die
Höhe
des
Honorars.
Ich
empfehle,
vor
Beginn
der
Therapie
kurz
bei
Ihrer
Versicherung
nachzufragen.
Auf
Wunsch
erhalten Sie von mir einen
Kostenvoranschlag
, den Sie Ihrer Versicherung zur Genehmigung vorlegen können.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten auch
privat übernehmen
, ohne eine Kostenerstattung zu beantragen.
Das kann sinnvoll sein, wenn Sie
•
keine Datenübermittlung an Ihre Krankenkasse wünschen,
•
nur eine kurze Beratung oder Begleitung suchen,
•
oder eine Therapieform wünschen, die von der Kasse nicht übernommen wird (z. B. Coaching, Paarberatung).
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOP.
Leistungsumfang
Abgerechnet werden ausschließlich
staatlich anerkannte Psychotherapieverfahren
, in meinem Fall:
Verhaltenstherapie nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
.
Leistungen
außerhalb
dieses
Rahmens
(z.B.
Coaching,
Paartherapie,
Beratung
ohne
Krankheitsbezug)
werden
von
den
Krankenkassen
nicht erstattet
und gelten als
Privatleistungen
.
Transparenz
Mir ist wichtig, dass Sie jederzeit wissen,
•
welche Kosten entstehen
,
•
wer sie übernimmt
,
•
und
welche Schritte notwendig sind
, damit Sie eine faire und zeitnahe Behandlung erhalten.