Honorar: Allgemeines
Es
bestehen
verschiedene
Möglichkeiten
zur
Finanzierung
einer
Psychotherapie.
Hierbei
werden
von
Kostenträgern
ausschließlich
Psychotherapien
nach
staatlich
anerkannten
so
genannten
“Richtlinienverfahren”
anerkannt.
Die
Praxis
arbeitet
nach
dem
Richtlinienverfahren
der
Verhaltenstherapie.
Grundsätzlich
werden
von
Kostenträgern
keine
Paartherapie,
psychologische
Beratungen
ausserhalb
eines
Gesundheitsschwerpunktes,
Coaching
oder
Heilpraktikerleistungen übernommen.
Die
meisten
Patienten
sind
interessiert
an
einer
Therapiefinanzierung
durch
ihre
Krankenversicherung
oder
einem
anderen
Kostenträger.
Die
Praxis
darf
mit
allen
gesetzlichen
und
privaten
Krankenversicherungen
abrechnen,
hinzu
auch
mit
der
Beihilfe
und
unter
Umständen
auch
weiteren
Kostenträgern.
Hierbei
ist
dies
jedoch
jeweils
abhängig
von
den
einzelnen
Versicherungskonditionen,
die
individuell
Leistungen
abrechnen
lassen.
Darüber
hinaus
kann
die Praxis auch mit Ihnen direkt abrechnen, wenn Sie selbst zahlen möchten.
Was bedeutet Privatpraxis?
Im
deutschen
Gesundheitssystem
bestehen
so
genannte
“Vertragspraxen”
neben
“Privatpraxen”
Die
Vertragspraxen
haben
mit
den
Kostenträgern
einen
gesonderten
Vertrag
zur
Behandlung
ihrer
Patienten
abgeschlossen
-
leider
ist
die
Anzahl
solcher
“Kassensitze”
durch
den
Gesetzgeber
pro
Landesbezirk
stark
begrenzt.
Oft
ist
es
nun
so,
dass
für
Kassenpatienten
daher
ein
Mangel
an
Therapieplätzen
herrscht
-
die
wenigen
Vertragspraxen
können
nicht
alle
Patienten
behandeln.
Die
Privatpraxen
dürfen
diesen
Mangel
jedoch
auffangen,
wenn
der
einzelne
Kassenpatient
nachweist,
dass
er
in
der
Vertragspraxis
keinen Termin bekommen kann. Ich unterstütze Sie dann bei den entsprechenden Formalitäten!
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