Honorar: Allgemeines
Es
bestehen
verschiedene
Möglichkeiten
zur
Finanzierung
einer
Psychotherapie.
Hierbei
werden
von
Kostenträgern
ausschließlich
Psychotherapien
nach
staatlich
anerkannten
so
genannten
“Richtlinienverfahren”
anerkannt.
Die
Praxis
arbeitet
nach
dem
Richtlinienverfahren
der
Verhaltenstherapie.
Grundsätzlich
werden
von
Kostenträgern
keine
Paartherapie,
psychologische
Beratungen
ausserhalb
eines
Gesundheitsschwerpunktes,
Coaching
oder
Heilpraktikerleistungen übernommen.
Die
meisten
Patienten
sind
interessiert
an
einer
Therapiefinanzierung
durch
ihre
Krankenversicherung
oder
einem
anderen
Kostenträger.
Wenn
Sie
sich
nur
im
Überblick
informieren
möchten:
Eine
Therapiesitzung
dauert
50
Minuten
und
entspricht
aktuell
grob
einem
Honorar
von
100,-
bis
150,-
€.
Unten
gebe
ich für Interessierte genauere Angaben und hilfreiche Tipps betreffend Ihres Kostenträgers.
Die
Praxis
darf
mit
allen
gesetzlichen
und
privaten
Krankenversicherungen,
der
Beihilfe
und
auch
mit
den
Berufsgenossenschaften
abrechnen.
Hierbei
ist
dies
jedoch
jeweils
abhängig
von
den
einzelnen
Versicherungskonditionen,
die
individuell
Leistungen
abrechnen
lassen.
Sind
Sie
Angehöriger
von
Bundeswehr,
Bundespolizei,
beamtet
bei
der
Bundesbahn
oder
der
Post,
so
bestehen
bestimmte
Sonderkonditionen.
Darüber
hinaus
darf
die
Praxis
auch
mit Ihnen direkt abrechnen, wenn Sie sich für die Inanspruchnahme der Vorteile als Selbstzahler entschließen - lesen Sie hierzu
gerne unten nach.
Was bedeutet Privatpraxis?
Im
deutschen
Gesundheitssystem
bestehen
so
genannte
“Vertragspraxen”
neben
“Privatpraxen”.
Die
Vertragspraxen
haben
mit
den
Kostenträgern
einen
gesonderten
Vertrag
zur
Behandlung
ihrer
Patienten
abgeschlossen
-
leider
ist
die
Anzahl
solcher
“Kassensitze”
durch
den
Gesetzgeber
pro
Landesbezirk
stark
begrenzt.
Oft
ist
es
nun
so,
dass
für
Kassenpatienten
daher
ein
Mangel
an
Therapieplätzen
herrscht
-
die
wenigen
Vertragspraxen
können
nicht
alle
Patienten
behandeln.
Die
Gesundheitspolitik
ist
sogar
gegenwärtig
bemüht,
diese
“Sitze”
weiter
abzubauen,
um
im
Gesundheitssystem
Kosten
zu
sparen.
Dadurch
herrscht
natürlich
ein
großer
Mangel
an
Therapieplätzen.
Die
Privatpraxen
dürfen
diesen
Mangel
jedoch
auffangen,
wenn
der
einzelne
Kassenpatient
nachweist,
dass
er
in
der
Vertragspraxis
keinen
Termin
bekommen
kann.
Sehen
Sie
hierzu
hier
die
Möglichkeiten
dazu.
Natürlich
unterstütze
ich Sie bei den entsprechenden Formalitäten!
Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenerstattungsverfahren
Vorteil:
•
Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie
Nachteil:
•
Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen
Die
gesetzlichen
Krankenversicherungen
übernehmen
als
Regelleistung
grundsätzlich
die
Kosten
einer
Psychotherapie,
sofern
eine
medizinische/
psychotherapeutische
Indikation
besteht.
Allerdings
sieht
dieses
Vorgehen
nur
vor,
die
Therapie
bei
einem
Therapeuten
mit
Vertragssitz
(“Kassensitz”)
in
Anspruch
zu
nehmen,
nicht
jedoch
per
se
in
einer
Privatpraxis
wie
die
Praxis
Dr.
Ertelt.
Es
existieren
aus
gesetzlichen
Vorgaben
heraus
jedoch
nur
wenige
- im Endeffekt zu wenige - Kassensitze in Deutschland.
So
entstehen
seit
Jahren
dramatische
Versorungsengpässe
bei
den
Vertragspraxen
mit
unzumatbar
langen
Wartezeiten
oder
sogar
Aufnahmestopps.
Dies
führte
2017
zu
einer
neuen
gesetzlichen
“Psychotherapie-Richtlinie”,
die
die
Kassentherapeuten
verpflichtet,
besondere
Sprechstunden
für
unversorgte
Patienten
anzubieten.
Leider
bedeutet
dies
in
der
Praxis
keine
Aufnahme
einer
Therapie,
sondern
oft
kann
nur
ein
solches
gesetzlich
verankertes
Einzelgespräch
stattfinden,
aber
der
Therapeut
hat
gar
keinen
Therapieplatz
mehr
frei.
Die
Lage
hat
sich
für
Patienten
nicht
gebessert,
wie
der
Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages im Herbst 2022 in einer fünfjährigen Untersuchung nachgewiesen hat (
siehe hier
).
Es
ist
allerdings
vorgesehen,
dass
gesetzlich
Versicherte
von
diesem
Angebot
zwingend
Gebrauch
machen
und
sich
hierzu
an
einen
Kassentherapeuten
in
ihrer Nähe wenden - auch, wenn ein Therapieplatz sehr unwahrscheinlich ist.
Vertragspraxen von Kassentherapeuten finden Sie auf dieser Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein:
https://arztsuche.kvsh.de/
Hier geben Sie in den Suchfeldern ein:
Wo?
- Ihren Wohnort oder Postleitzahl
Was?
- Psychotherapie
Für
Patienten
ist
dieser
gesetzlich
vorgeschriebene
Weg
leider
sehr
frustrierend.
Oft
sind
die
Therapiepraxen
so
überlaufen,
dass
ein
Telefongespräch
zur
Terminabklärung
gar
nicht
möglich
ist,
es
erfolgt
auch
meistens
kein
Rückruf.
Um
diesem
zu
begegnen,
sieht
die
Therapie-Richtlinie
vor,
dass
ein
Call-
Center
(Termin-Servicestelle,
TSS)
Unterstützung
bietet.
Leider
werden
allerdings
offenbar
keine
verbindlichen
Zusagen
gemacht.
Ein
Ablaufdiagramm
zum
Prozedere
der
Termin-Servicestelle
finden
Sie
auf
den
Seiten
der
kassenärztlichen
Vereinigung
Nordrhein
.
Die
Termin-Servicestelle
ist
unter
der
bundesweiten Telefonnummer 116 117 und über das
Internet-Portal der Termin-Servicestelle
erreichbar.
Die
Stiftung
Warentest
bietet
einen
sehr
guten
Überblick
über
die
Möglichkeiten
von
Kassenpatienten.
Weitere
Informationen
finden
sich
auf
den
S
eiten
der
Bundes-Psychotherapeutenkammer
(BPtK)
und
der
Plattform
gesundheitsinformation.de
.
Einen
etwa
20-minütigen
Videobeitrag
zum
Thema
vom
Juli
2023 finden Sie zusätzlich in der
ARD Mediathek
.
Da
die
Zustände
für
Patienten
unzumutbar
geworden
sind,
haben
in
der
Vergangenheit
viele
gesetzlich
Versicherte
eine
Behandlung
in
einer
Privatpraxis
beantragt
und
auch
bewilligt
bekommen.
Eine
zügige
Behandlung
von
gesetzlich
Versicherten
war
vor
dem
April
2017
zu
identischen
Kosten
und
Konditionen
durch
Abrechnung
über
das
sogenannte
“Kostenerstattungsverfahren”
(
siehe
hier
)
auch
in
Privatpraxen
möglich.
Auf
diese
Weise
konnten
Kassenpatienten in dringenden Fällen schnell und relativ unkompliziert die benötigte Hilfe in Anspruch nehmen.
Bedauerlicherweise
werden
Anträge
auf
Kostenerstattung
von
den
gesetzlichen
Kassen
nun
unter
Berufung
auf
die
Psychotherapie-Richtlinie
fast
durchgehend abgelehnt.
Die einzelnen Versicherer verweisen hierzu auf ihre individuellen Versicherungsbedingungen und Versicherungstarif.
Trotz
manchmal
anderslautender
Informationen
bleibt
jedoch
der
Anspruch
auf
Kostenerstattung
auch
nach
dem
Jahr
2017
weiterhin
bestehen
(
siehe
Mitteilung
der
Bundespsychotherapeutenkammer
).
Umfassende
und
aktuelle
Informationen
über
das
mittlerweile
leider
sehr
aufwendig
gewordene
Prozedere bei der Kostenerstattung erhalten Sie auf der Kostenerstattungsseite von
therapie.de
.
Möchten
Sie
als
Patient
das
Kostenerstattungsverfahren
in
Anspruch
nehmen,
ist
in
der
Regel
eine
gesonderte
Beantragung
durch
Sie
und
mich
bei
der
Versicherung
notwendig.
Dieser
Antrag
wird
dann
vom
jeweiligen
Kostenträger
(in
der
Regel
auch
vom
Medizinischen
Dienst
der
Krankenkassen
MDK)
geprüft.
Eine
mögliche
Kostenerstattung
und
deren
Höhe
erfragen
Sie
bitte
eigenständig
vor
Beginn
der
Behandlung
bei
Ihrer
Versicherung,
danach
haben
Sie
eine
indivduelle
Richtlinie
des
Vorgehens
bei
Ihrer
Kasse.
Selbstverständlich
unterstütze
ich
Sie
gerne
bei
einer
entsprechenden
Beantragung,
die
dadurch
eine
größere
Wahrscheinlichkeit
der
Bewilligung
erhält.
Ich
empfehle
daher,
zunächst
einen
ersten
Termin
mit
mir
zu
machen,
um
das
Vorgehen
zu
besprechen
und
erste
Informationen
für
einen
Antrag
zu
sammeln
-
leider
werden
diese
Kosten
jedoch
nicht
von
der
Versicherung
übernommen,
da
der
Antrag ja erst noch gestellt werden muss. Ist der Antrag auf Therapie genehmigt, kann mit der Therapie begonnen werden.
Die Zahlungsmodalitäten des Honorars finden Sie
hier
und
hier
.
Eine
Besonderheit
besteht
bei
dem
Verfahren
darin,
dass
Sie
und
ich
gemeinsam
zwei
Anträge
stellen
müssen:
Ein
Antrag
zur
Bewilligung
der
Probatorik
und
danach
einen
weiteren
Antrag
zur
Aufnahme
der
Therapie.
Ist
erkennbar,
dass
die
Therapiedauer
nicht
ausreichend
ist,
wird
im
Verlauf
gegebenenfalls
ergänzend ein weiterer Antrag auf Therapieverlängerung gestellt.
Private Krankenversicherung
Vorteil:
•
Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie
Nachteil:
•
Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen
•
gegebenenfalls individuelle Leistungsumfänge wie z.B. festgelegte Maximalanzahl von Therapiesitzungen pro Quartal
Private
Krankenversicherungen
übernehmen
in
der
Regel
die
Kosten
für
eine
Psychotherapie
und
die
Erstattung
der
Kosten
erfolgt
meist
problemlos.
Jedoch
handhaben
dies
die
verschiedenen
Versicherungen
im
Detail
unterschiedlich.
Ihre
individuellen
Konditionen
als
Privatpatient
können
Sie
Ihrem
Versicherungsvertrag entnehmen oder auch direkt bei Ihrer Versicherung erfragen.
Folgende Punkte gilt es zu beachten:
Psychotherapie in Privatpraxis: Checkliste für Privatpatienten
•
Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang des Vertrags enthalten?
•
Falls ja, wieviele Therapiestunden sind vorgesehen?
•
Werden die Kosten von der Versicherung voll oder evtl. nur anteilig erstattet?
•
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
Bitte klären Sie Ihre individuellen Vertragsmodalitäten vor Therapiebeginn ab. Bei Fragen hierzu bin ich Ihnen gerne behilflich.
Beihilfe
Vorteil:
•
Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie
Nachteil:
•
Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen
In
der
Regel
übernehmen
nach
Antragstellung
die
Beihilfestellen
die
Therapiekosten.
Informieren
Sie
sich
bitte
frühzeitig
bei
Ihrer
Beihilfestelle
über
die
individuellen
Bedingungen
der
Kostenübernahme,
die
entsprechenden
Unterlagen
erhalten
Sie
bei
Ihrer
Beihilfestelle.
Beihilfeberechtigte
des
Bundes
finden alle wichtigen
Informationen und Formulare für die Antragstellung
auf den Webseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Berufsgenossenschaften
Vorteil:
•
Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie
Nachteil:
•
Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen
Berufsgenossenschaften
erstatten
in
der
Regel
die
Kosten
für
eine
Psychotherapie,
wenn
diese
aus
arbeitsbedingten
Gegebenheiten
notwendig
wird.
In
einem
solchen
Fall
setzen
Sie
sich
bitte
zeitig
mit
Ihrer
Berufsgenossenschaft
in
Verbindung
und
veranlassen
die
Zustellung
der
entsprechenden
Antragsformulare.
Heilfürsorge der Bundeswehr
Vorteil:
•
Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie
•
relativ einfache Erstantragstellung
Nachteil:
•
Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen
Soldatinnen
und
Soldaten
können
aufgrund
einer
Vereinbarung
der
Bundespsychotherapeutenkammer
(BPtK)
mit
dem
Bundesministerium
für
Verteidigung
eine
Psychotherapie
in
einer
Privatpraxis
in
Anspruch
nehmen.
Details
zu
dieser
Vereinbarung
finden
Sie
auf
den
Seiten
der
BPtK
unter
dem
Titel
“Behandlung von Soldaten in Privatpraxen”
.
Für
ein
Erstgespräch
ist
lediglich
die
Vorlage
einer
durch
den
Truppenarzt
ausgestellten
Kostenübernahmeerklärung
(Sanitätsvordruck
San/Bw/0218)
erforderlich.
Auf
dieser
Basis
können
zunächst
fünf
probatorische
Sitzungen
durchgeführt
und
abgerechnet
werden.
Sollte
eine
anschließende
Psychotherapie
gewünscht
sein,
werden
dem
überweisenden
Truppenarzt
Diagnose,
Indikation
und
Therapieziel
schriftlich
mitgeteilt.
Auf
dieser
Grundlage
wird
ein
Behandlungsausweis
für
25
Stunden
ausgestellt.
Soll
eine
Behandlung
über
25
Stunden
hinaus
erfolgen,
muss
dies
dem
Truppenarzt
spätestens
nach
der
20.
Stunde
mitgeteilt
werden.
Für
eine
solche
Verlängerung
ist
dann
nochmals
ein
gesonderter
und
ausführlicher
Antrag
nötig.
Die
Abrechnung
erfolgt
direkt
mit
dem
Bundesamt
für
das
Personalmanagement
der
Bundeswehr,
“Referat
PA3
-
Heilfürsorgeabrechnung”
in
Strausberg,
so
dass Sie selbst nicht in Vorleistung treten müssen.
Heilfürsorge der Bundespolizei
Vorteil:
•
Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie
•
relativ einfache Erstantragstellung
Nachteil:
•
Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen
Bundespolizisten
können
sich
direkt
an
eine
Privatpraxis
wenden
und
sind
nicht
mehr
darauf
angewiesen,
einen
freien
Behandlungsplatz
in
einer
Kassenpraxis
zu
suchen.
Hierzu
hat
die
Bundespsychotherapeutenkammer
(BPtK)
eine
Vereinbarung
mit
dem
Bundesministerium
des
Inneren
geschlossen,
Details zu dieser Vereinbarung können hier
nachgelesen werden.
Das
Verfahren,
die
Anträge
und
die
Bewilligungsschritte
sind
analog
zu
denen
der
gesetzlichen
Krankenversicherung
gestaltet.
Deshalb
ist
es
vorgesehen,
dass
vor
der
eigentlichen
Psychotherapie
eine
psychotherapeutische
Sprechstunde
durchgeführt
wird.
Diese
Sprechstunde
kann
bei
kassenzugelassenen
Psychotherapeuten
oder
auch
bei
privaten
Psychotherapeuten
abgehalten
werden.
Für
den
letzteren
Fall
sind
ein
Formular
zur
Dokumentation
der
Sprechstunde
sowie
weitere
Informationen
für
Privattherapeuten
bei
der
BPtK
hinterlegt.
Zuständig
für
Anträge
und
Abrechnungen
ist
das
Bundespolizeipräsidium,
Referat
83,
Heilfürsorgeangelegenheiten
(bzw.
Abrechnungsstelle)
in
53754
Sankt
Augustin.
Mit
dieser
Stelle
kann
direkt
abgerechnet werden, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, Postbeamtenkasse
Vorteil:
•
Übernahme eines Teils oder aller Kosten der Therapie
Nachteil:
•
Bürokratischer Aufwand mit therapiefreien Wartezeiten während der Antragstellungen
Mitglieder
der
Krankenversorgung
der
Bundesbahnbeamten
(KVB)
und
auch
der
Mitgliedergruppe
B
der
Postbeamtenkasse
(PBeaKK)
haben
die
Möglichkeit,
eine Behandlung bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.
Selbstzahler
Für
Selbstzahler
entfallen
die
Formalitäten
mit
Krankenkassen.
Entscheiden
Sie
sich,
die
Therapiekosten
selbst
zu
tragen,
ist
keine
Antragstellung
bei
einem
Kostenträger
notwendig.
Die
Leistungserbringung
erfolgt
damit
privat
und
absolut
vertraulich.
Kein
Kostenträger
oder
Leistungsträger,
keine
Versicherung,
keine
Gutachter
und
auch
kein
medizinischer
Dienst
werden
über
unseren
Kontakt
sowie
die
Inhalte
Ihrer
Therapie
in
Kenntnis
gesetzt.
Bereits ab dem ersten Termin können wir uns so ausschließlich Ihrem Anliegen zuwenden.
Vorteile für Selbstzahler sind damit:
•
Sofortiger Therapiebeginn, unbürokratischer Ablauf, keine Anträge und keine Wartezeiten
Für
Selbstzahlende
fällt
ein
großer
Teil
der
Bürokratie
eines
Erstattungsverfahrens
natürlich
weg.
Unter
dem
Kostenerstattungsverfahren
gibt
es
immer
dann Therapiepausen, bis ein Antrag bewilligt wurde.
•
Anonymität und Datenschutz
Dies
schützt
Sie
beispielsweise
bei
Verbeamtungswünschen
oder
vor
Risikozuschlägen
durch
Versicherer.
Zunehmend
werden
private
Gesundheitsdaten
lebenslang
gespeichert,
und
auch
die
Vernetzung
unserer
Gesundheitsdaten
zwischen
Ärzten,
Krankenkassen,
Versicherungen
und
noch
weiteren
Parteien
machen
oft
schwer
durchschaubar,
welche
unserer
privaten
Daten
im
Umlauf
sind.
Mittels
Selbstzahlung
ist
es
möglich,
sich
aus
diesen
Mechanismen herauszuhalten und eine Psychotherapie völlig diskret zu machen.
•
Keine Ausschlusskriterien
Sie
erhalten
auch
dann
Zugang
zur
Therapie,
wenn
Ihr
Leiden
keinen
Diagnosekriterien
entspricht.
Bei
Versicherern
ist
das
Vorliegen
einer
ICD-
konformen Diagnose für eine Kostenerstattung verpflichtend.
•
Keine Sperrfrist
Wurde
eine
kassengenehmigte
Psychotherapie
innerhalb
der
letzten
zwei
Jahre
beendet
oder
abgebrochen,
kann
ein
Versicherer
die
Kostenübernahme
verweigern. Es gilt eine zweijährige Sperrfrist, die bei Selbstzahung natürlich nicht entsteht.
•
Keine Begrenzungen von Online-Therapie
Bei
Kostenübernahme
gibt
es
die
gesetzliche
Regelung,
dass
maximal
ein
Drittel
der
Therapie
online
durchgeführt
werden
darf.
Unter
Selbstzahlung
ist
hingegen
keine
Richtlinie
beschränkend,
wenn
Sie
zum
Beispiel
ausserhalb
wohnen,
schlechte
Verkehrs-
oder
Witterungsbedingungen
oder
eine
medizinische
Erkrankung
es
nicht
zulassen,
dass
Sie
in
die
Praxis
kommen.
Die
Online-Therapie
lässt
hier
gerade
für
viele
Arbeitnehmer
eine
hohe
Flexibilität zu.
•
Flexibilität in der Termingestaltung
Die
Leistungsträger
gestatten
lediglich
eine
Frequenz
von
maximal
einer
Sitzung
in
der
Woche,
ferner
ist
die
Sitzungsdauer
vorgeschrieben.
Als
Selbstzahler
unterliegen
Sie
diesen
Beschränkungen
nicht.
Ferner
ist
durch
das
Wegfallen
zeitintensiver
Genehmigungsverfahren
ein
früherer
Therapiebeginn möglich.
•
Steuerliche Absetzbarkeit
Möglicherweise
können
die
Therapiekosten
unter
§33
EstG
als
“außergewöhnliche
Belastungen
allgemeiner
Art”
steuerlich
geltend
gemacht
werden.
Informieren Sie sich hierzu selbständig, ob dies in Ihrem Steuerfall möglich ist.
Notwendige Voraussetzungen und bürokratischer Ablauf
Zur
Durchführung
der
Behandlung
wird
zwischen
Ihnen
und
mir
ein
Behandlungsvertrag
geschlossen.
Damit
gehen
Sie
keine
Verpflichtung
für
mehrere
Sitzungen
ein,
aber
sowohl
Sie
als
auch
ich
haben
eine
Planungssicherheit.
Es
ist
vielmehr
die
notwendige
rechtliche
Grundlage
für
unsere
Arbeit.
Gemeinsam
besprechen
wir,
welche
Unterstützung
für
Ihren
konkreten
Fall
sinnvoll
erscheint
und
wie
kurzzeitig
oder
längerfristig
diese
voraussichtlich
andauern kann. Im Vorfeld kläre ich Sie selbstverständlich transparent über die zu erwartenden Kosten und die Bedingungen auf.
Bezahlung
Die
Bezahlung
erfolgt
im
Regelfall
nach
monatlicher
Rechnungsstellung.
Sie
zahlen
per
Überweisung.
Möglich
ist
auch
die
Bezahlung
in
bar,
so
bleiben
auch
keine Hinweise auf die Therapie z.B. auf Kontoauszügen. Sprechen Sie mich gerne auf Ihre gewünschte Zahlungsmodalität an.
Bei einer nur teilweisen Erstattung sind allerdings die oft eher geringe Differenz von Ihnen eigenständig zu übernehmen.
Grundlage
der
Rechnungsstellung
ist
die
gesetzlich
vorgesehene
Gebührenordnung
für
Psychotherapeuten
(GOP)
,
angelehnt
an
den
einheitlichen
Bewertungsmaßstab
(EBM)
für
die
Abrechnung
der
vertragsärztlichen
Leistungen.
Dieser
wird
erstellt
vom
Bewertungsausschuss,
der
sich
aus
Vertretern
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen zusammensetzt.
Auf
den
Seiten
der
Bundespsychotherapeutenkammer
können
Sie
eine
Auflistung
aller
relevanten
Ziffern
der
GOP
konkret
einsehen.
Fast
am
Ende
dieser
Auflistung
finden
Sie
beispielsweise
die
GOP-Ziffer
870,
die
eine
50-minütige
Verhaltenstherapiesitzung
bezeichnet.
Zu
jeder
GOP-Ziffer
gehören
Steigerungsfaktoren,
mit
denen
dann
durch
Multiplikation
der
Endpreis
berechnet
wird.
Der
Faktor
2,3
dient
historisch
als
eine
Art
Normwert,
der
von
den
meisten
Versicherungen
ohne
zusätzliche
Begründung
(sog.
“Begründungsschwelle”)
akzeptiert
wird.
Unter
Heranziehung
des
Steigerungsfaktors
2,3
kostet
eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung laut GOP-Tabelle exakt 100,55 €.
Info:
Die
meisten
Privatpraxen
sind
aus
wirtschaftlichen
Gründen
nicht
mehr
in
der
Lage,
Therapiesitzungen
zum
oben
beschriebenen
2,3-fachen
Satz
anzubieten.
Dies
liegt
daran,
dass
nun
schon
fast
25
Jahre
(!)
keine
GOP-Erhöhung
stattgefunden
hat.
Grundsätzlich
werden
als
Folge
dieses
beispiellosen
Stillstands
Steigerungsfaktoren
aus
dem
Bereich
von
etwa
2,8
bis
3,5
angewandt.
Im
Falle
einer
Verhaltenstherapiesitzung
entspricht
der
2,8-fache
GOP-
Satz
einem
Honorar
von
122,40
€,
und
der
3,5-fache
Satz
einem
Honorar
von
153,00
€.
Grundsätzlich
wird
von
mir
mindestens
der
2,8-fache
Satz
für
das
Honorar
angewandt,
unter
bestimmten
Voraussetzungen
auch
der
3,5-fache
(z.B.,
aber
nicht
ausschließlich
bei
vielen
psychischen
Erkrankungen,
großer
Symptomtiefe, fremdsprachliche Therapie etc.). Die entsprechenden Sätze bespreche ich mit Ihnen transparent in den ersten Gesprächen.
Wichtig
ist,
dass
dies
eine
schriftliche
Honorarvereinbarung
zwischen
Therapeuten
und
Patienten
erfordert.
Darin
erklärt
sich
der
Patient
einverstanden,
dass
er
für
einen
offenen
Differenzbetrag,
der
vom
Kostenträger
u.
U.
nicht
übernommen
wird,
selbst
aufkommt
(Eigenanteil
bzw.
Zuzahlung).
Dies
bedeutet,
dass
Sie
möglicherweise
einen
Teil
des
Sitzungshonorars
von
Ihrer
Versicherung
nicht
erstattet
bekommen.
Bitte
klären
Sie
dies
vor
Beginn
der
Therapie bei Ihrer Krankenkasse, der privaten Versicherung, der Beihilfe oder dem entsprechenden Kostenträger ab.
Beratende
Leistungen
(wie
Paar-
oder
Familientherapie)
unterliegen
grundsätzlich
nicht
der
GOP,
werden
separat
vereinbart
und
können
von
den
Kassen
nicht erstattet werden. Hierfür berechne ich in der Regel 150 EUR pro 50 min. Psychotherapeutische Leistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit.
Mein persönliches Honorar finden Sie im Dokument
Honorarinformation.pdf
.
Wieviel kostet eine komplette Psychotherapie?
Die
Antwort
auf
diese
häufig
gestellte
Frage
hängt
zum
größten
Teil
von
der
benötigten
Therapiedauer
ab.
Diese
ist
individuell
sehr
unterschiedlich
und
kann
von
einigen
wenigen
Therapiestunden
bis
hin
zu
mehreren
Dutzend
Stunden
(Langzeittherapie)
reichen.
Ohne
die
Möglichkeit,
den
konkreten
Zeitbedarf abschätzen zu können, ist deshalb eine seriöse und halbwegs brauchbare Vorabschätzung der Therapiekosten leider nicht möglich.
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