Patienteninformation vor dem Erstgespräch
Orientierung zu ambulanten Psychotherapieverfahren
Psychotherapie
ist
eine
wissenschaftlich
fundierte
Behandlung
psychischer
Erkrankungen
und
seelischer
Belastungen.
Sie
soll
helfen,
Beschwerden
besser
zu
verstehen,
zu
lindern
und
schrittweise
zu
verändern.
In
der
ambulanten
Ver
-
sorgung
stehen
dafür
unterschiedliche
Behandlungswege
zur
Verfügung.
Welche
Form
im
Einzelfall
sinnvoll
ist,
klärt
sich im persönlichen Gespräch. (2)
In
der
gesetzlichen
Krankenversicherung
werden
im
ambulanten
Bereich
vor
allem
vier
wissenschaftlich
anerkannte
Richtlinienverfahren
finanziert:
Verhaltenstherapie,
tiefenpsychologisch
fundierte
Psychotherapie,
analytische
Psycho
-
therapie
und
systemische
Therapie.
Diese
Verfahren
sind
in
der
Psychotherapie-Richtlinie
des
Gemeinsamen
Bundesausschusses geregelt. (1)
Der
Einstieg
erfolgt
in
der
Regel
über
die
psychotherapeutische
Sprechstunde.
Dort
wird
geklärt,
ob
eine
psychische
Erkrankung
vorliegt,
ob
Psychotherapie
sinnvoll
ist
und
welches
Vorgehen
am
besten
passt.
Daran
können
–
je
nach
Bedarf
–
probatorische
Sitzungen,
eine
Akutbehandlung
sowie
eine
Kurzzeit-
oder
Langzeittherapie
anschließen.
Psy
-
chotherapie
kann
als
Einzeltherapie,
als
Gruppentherapie
oder
in
einer
Kombination
aus
beiden
durchgeführt
werden.
(2, 3)
Verhaltenstherapie
Die
Verhaltenstherapie
geht
davon
aus,
dass
belastende
Denk-,
Gefühls-
und
Verhaltensmuster
im
Laufe
des
Lebens
erlernt
wurden
und
deshalb
auch
wieder
verändert
werden
können.
Sie
arbeitet
zielorientiert,
transparent
und
alltags
-
nah.
Typisch
sind
konkrete
Übungen,
die
Analyse
auslösender
und
aufrechterhaltender
Bedingungen,
der
Aufbau
hilfreicher
Verhaltensweisen,
der
Abbau
von
Vermeidung
sowie
das
Einüben
neuer
Strategien
auch
zwischen
den
Sitzungen.
Die
Psychotherapie-Richtlinie
beschreibt
Verhaltenstherapie
als
ein
Verfahren,
das
vorwiegend
auf
der
Basis
der
Lern-
und
Sozialpsychologie
entwickelt
wurde
und
beobachtbare
Verhaltensweisen
ebenso
einbezieht
wie
kognit
-
ive, emotionale, motivationale und physiologische Vorgänge. (1, 2)
Aus
meiner
Sicht
ist
die
Verhaltenstherapie
für
viele
Patienten
besonders
gut
geeignet,
weil
sie
nachvollziehbar
aufge
-
baut
ist,
konkrete
Ziele
formuliert
und
Veränderungen
im
Alltag
fördert.
Ein
wesentlicher
Vorteil
ist
ihre
breite
empirische
Fundierung.
Für
viele
häufige
Störungsbilder
gehört
sie
zu
den
am
besten
untersuchten
psychotherapeut
-
ischen
Verfahren.
Die
Nationale
VersorgungsLeitlinie
Unipolare
Depression
hält
ausdrücklich
fest,
dass
die
breiteste
Evidenzbasis
für
kognitive
Verhaltenstherapie
existiert,
auch
wenn
auch
für
andere
Verfahren
Hinweise
auf
positive
Effekte vorliegen. (6)
Auch
bei
Angststörungen
nimmt
die
Kognitive
Verhaltenstherapie
einen
zentralen
Stellenwert
ein.
Die
deutsche
S3-
Leitlinie
zu
Angststörungen
enthält
für
Panikstörung
mit
oder
ohne
Agoraphobie,
generalisierte
Angststörung
und
soziale
Phobie
jeweils
eigene
Empfehlungen
zur
Kognitiven
Verhaltenstherapie.
Das
unterstreicht,
dass
dieses
Ver
-
fahren gerade bei Angststörungen wissenschaftlich besonders gut abgesichert und in der Praxis breit bewährt ist. (4)
Bei
Zwangsstörungen
ist
die
Lage
noch
deutlicher:
Die
S3-Leitlinie
empfiehlt,
dass
bei
einer
Zwangsstörung
eine
störungsspezifische
Kognitive
Verhaltenstherapie
einschließlich
Exposition
als
Psychotherapie
der
ersten
Wahl
ange
-
boten
werden
soll.
Gerade
hier
zeigt
sich
sehr
klar
der
Vorteil
eines
evidenzorientierten
und
verhaltensmedizinisch
aufgebauten Vorgehens. (5)
Für
viele
Patienten
ist
außerdem
wichtig,
dass
Verhaltenstherapie
nicht
beim
bloßen
Verstehen
stehen
bleibt.
Beschwerden
werden
nicht
nur
besprochen,
sondern
gezielt
in
ihrer
Entstehung
und
Aufrechterhaltung
untersucht.
Daraus
werden
konkrete
Veränderungsschritte
abgeleitet.
Viele
Patienten
erleben
dieses
Vorgehen
als
strukturierter,
verständlicher und im Alltag hilfreicher als stärker deutungsorientierte Verfahren. (2, 3)
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Die
tiefenpsychologisch
fundierte
Psychotherapie
geht
davon
aus,
dass
aktuelle
Beschwerden
häufig
mit
unbewussten
Konflikten,
Beziehungserfahrungen
und
inneren
Spannungen
zusammenhängen.
Die
Psychotherapie-Richtlinie
bes
-
chreibt
sie
als
ätiologisch
orientiertes
Verfahren,
bei
dem
die
unbewusste
Psychodynamik
aktuell
wirksamer
Konflikte
und
struktureller
Störungen
behandelt
wird.
Ziel
ist,
diese
Zusammenhänge
besser
zu
verstehen
und
daraus
Veränder
-
ungen
abzuleiten.
Dieses
Verfahren
ist
meist
stärker
verstehens-
und
deutungsorientiert
als
die
Verhaltenstherapie.
(1)
Analytische Psychotherapie
Die
analytische
Psychotherapie
beschäftigt
sich
besonders
intensiv
mit
unbewussten
Konflikten,
verdrängten
Gefühlen
und
lebensgeschichtlich
gewachsenen
Beziehungsmustern.
Die
Psychotherapie-Richtlinie
beschreibt
sie
als
Verfahren,
das
zusammen
mit
der
neurotischen
Symptomatik
auch
den
zugrundeliegenden
Konfliktstoff
und
die
neurotische
Struktur
behandelt.
Die
Behandlung
ist
meist
langfristiger
angelegt
und
stärker
auf
ein
vertieftes
Verständnis
innerer
Dynamiken ausgerichtet. (1)
Systemische Therapie
Die
systemische
Therapie
richtet
den
Blick
stärker
auf
das
soziale
Umfeld,
also
etwa
auf
Familie,
Partnerschaft
und
andere
wichtige
Beziehungssysteme.
Sie
fragt
danach,
wie
Beschwerden
im
Zusammenspiel
mit
Beziehungsmustern,
Rollen
und
Kommunikation
entstehen
oder
aufrechterhalten
werden.
Bezugspersonen
können,
wenn
dies
sinnvoll
ist,
in
die
Behandlung
einbezogen
werden.
Auch
dieses
Verfahren
ist
inzwischen
als
Richtlinienverfahren
in
der
gesetz
-
lichen Krankenversicherung anerkannt. (1, 3)
Weitere psychotherapeutische Methoden und besondere Behandlungsformen
Neben
den
vier
Richtlinienverfahren
gibt
es
weitere
psychotherapeutische
Methoden
und
Spezialisierungen.
Nicht
jede
davon
ist
ein
eigenes
Richtlinienverfahren
der
gesetzlichen
Krankenversicherung.
Manche
werden
als
ergänzende
Methode
innerhalb
eines
umfassenden
Behandlungskonzepts
eingesetzt.
Ein
wichtiges
Beispiel
ist
EMDR.
Der
Gemein
-
same
Bundesausschuss
führt
EMDR
als
Behandlungsmethode
im
Rahmen
eines
umfassenden
Behandlungskonzepts
bei
Erwachsenen
mit
posttraumatischen
Belastungsstörungen.
EMDR
ist
also
keine
eigenständige
allgemeine
Richtlinien
-
psychotherapie, sondern eine anerkannte Methode für einen bestimmten Anwendungsbereich. (7)
Eine
besondere
Form
ist
die
neuropsychologische
Therapie.
Sie
richtet
sich
vor
allem
an
Patienten
mit
gestörten
Hirn
-
funktionen
beziehungsweise
hirnorganisch
bedingten
Einschränkungen,
etwa
nach
neurologischen
Erkrankungen
oder
Hirnschädigungen.
Sie
ist
damit
keine
allgemeine
Richtlinienpsychotherapie
für
klassische
psychische
Störungsbilder,
sondern ein spezialisiertes Behandlungsangebot für einen besonderen Indikationsbereich. (8)
Warum in meiner Praxis die Verhaltenstherapie im Vordergrund steht
In
meiner
Praxis
liegt
der
Schwerpunkt
auf
einer
wissenschaftlich
fundierten,
transparenten
und
alltagsnahen
Behand
-
lung.
Deshalb
steht
die
Verhaltenstherapie
im
Vordergrund.
Sie
bietet
aus
meiner
Sicht
für
viele
Beschwerden
die
beste
Verbindung
aus
wissenschaftlicher
Fundierung,
praktischer
Umsetzbarkeit
und
nachhaltiger
Hilfe
zur
Selbsthilfe.
Gerade
die
empirische
Überprüfbarkeit
stellt
gegenüber
stärker
theorie-
oder
deutungsgeleiteten
Verfahren
einen
wesentlichen
Vorteil
dar.
Verhaltenstherapie
ist
in
vielen
Bereichen
besonders
gut
untersucht,
häufig
leitliniennah
ein
-
setzbar und darauf ausgerichtet, dass Patienten konkrete Werkzeuge für ihren Alltag entwickeln. (4, 5, 6)
Was bedeutet das für Sie als Patient?
Nicht
jedes
Verfahren
passt
zu
jedem
Anliegen.
Entscheidend
sind
Ihre
Beschwerden,
Ihre
Ziele,
Ihre
Lebenssituation
und
auch
Ihre
persönliche
Arbeitsweise.
Manche
Patienten
wünschen
eher
ein
verstehensorientiertes
Vorgehen,
andere
ein
strukturierteres
und
praktischeres.
Im
Erstgespräch
geht
es
deshalb
nicht
nur
um
Diagnostik,
sondern
auch
darum, gemeinsam zu klären, welche Form der Behandlung für Sie sinnvoll ist. (2, 3)
Diese
Information
dient
Ihrer
ersten
Orientierung
vor
dem
Erstgespräch.
Welche
Behandlung
im
Einzelfall
sinnvoll ist, wird erst nach diagnostischer Abklärung und im gemeinsamen Gespräch entschieden. (2)
Literaturhinweise / Grundlagen
1
.
Gemeinsamer Bundesausschuss. Psychotherapie-Richtlinie. Fassung vom 21.03.2024, in Kraft getreten am
19.06.2024.
2
.
116117 / Kassenärztliche Bundesvereinigung. Psychotherapie. Patienteninformation zum Ablauf der
psychotherapeutischen Versorgung, zu Sprechstunde, Akutbehandlung sowie zu den
Richtlinienverfahren. Abgerufen am 26.05.2026.
3
.
116117
/
Kassenärztliche
Bundesvereinigung.
Welche
Therapieform
passt
zu
mir?
Ambulante
Psychotherapie.
Patienteninfoblatt. Abgerufen am 26.05.2026.
4
.
Waldherr
B,
Wedekind
D,
Werner
AM,
Wiltink
JP,
Wolters
JP,
Beutel
ME
u.
a.
Deutsche
S3-Leitlinie
Behandlung
von
Angststörungen, Version 2, 2021. AWMF-Register-Nr. 051-028.
5
.
Voderholzer U, Rubart A, Favreau M,
Kathmann N, Staniloiu A, Wahl-Kordon A u.a. S3-Leitlinie
Zwangsstörungen – Langversion. Erste Revision Juni 2022. AWMF-Register-Nr. 038/017.
Herausgegeben im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatik und Nervenheilkunde.
6
.
Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften. Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression – Kurzfassung bzw.
Langfassung, Version 3.2.
7
.
Gemeinsamer
Bundesausschuss.
Psychotherapie-Richtlinie:
Anwendung
der
Eye-Movement-Desensitization
and
Reprocessing (EMDR) bei Erwachsenen mit posttraumatischen Belastungsstörungen als
Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Systemischen Therapie.
Beschlussdatum 21.03.2024, Inkrafttreten
19.06.2024.
8
.
Gemeinsamer Bundesausschuss. Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung.
Pressemitteilung vom
24.11.2011.