Patienteninformation vor dem Erstgespräch

Orientierung zu ambulanten Psychotherapieverfahren

Psychotherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Behandlung psychischer Erkrankungen und seelischer Belastungen. Sie soll helfen, Beschwerden besser zu verstehen, zu lindern und schrittweise zu verändern. In der ambulanten Ver - sorgung stehen dafür unterschiedliche Behandlungswege zur Verfügung. Welche Form im Einzelfall sinnvoll ist, klärt sich im persönlichen Gespräch. (2) In der gesetzlichen Krankenversicherung werden im ambulanten Bereich vor allem vier wissenschaftlich anerkannte Richtlinienverfahren finanziert: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psycho - therapie und systemische Therapie. Diese Verfahren sind in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt. (1) Der Einstieg erfolgt in der Regel über die psychotherapeutische Sprechstunde. Dort wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob Psychotherapie sinnvoll ist und welches Vorgehen am besten passt. Daran können je nach Bedarf probatorische Sitzungen, eine Akutbehandlung sowie eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie anschließen. Psy - chotherapie kann als Einzeltherapie, als Gruppentherapie oder in einer Kombination aus beiden durchgeführt werden. (2, 3)

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass belastende Denk-, Gefühls- und Verhaltensmuster im Laufe des Lebens erlernt wurden und deshalb auch wieder verändert werden können. Sie arbeitet zielorientiert, transparent und alltags - nah. Typisch sind konkrete Übungen, die Analyse auslösender und aufrechterhaltender Bedingungen, der Aufbau hilfreicher Verhaltensweisen, der Abbau von Vermeidung sowie das Einüben neuer Strategien auch zwischen den Sitzungen. Die Psychotherapie-Richtlinie beschreibt Verhaltenstherapie als ein Verfahren, das vorwiegend auf der Basis der Lern- und Sozialpsychologie entwickelt wurde und beobachtbare Verhaltensweisen ebenso einbezieht wie kognit - ive, emotionale, motivationale und physiologische Vorgänge. (1, 2) Aus meiner Sicht ist die Verhaltenstherapie für viele Patienten besonders gut geeignet, weil sie nachvollziehbar aufge - baut ist, konkrete Ziele formuliert und Veränderungen im Alltag fördert. Ein wesentlicher Vorteil ist ihre breite empirische Fundierung. Für viele häufige Störungsbilder gehört sie zu den am besten untersuchten psychotherapeut - ischen Verfahren. Die Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression hält ausdrücklich fest, dass die breiteste Evidenzbasis für kognitive Verhaltenstherapie existiert, auch wenn auch für andere Verfahren Hinweise auf positive Effekte vorliegen. (6) Auch bei Angststörungen nimmt die Kognitive Verhaltenstherapie einen zentralen Stellenwert ein. Die deutsche S3- Leitlinie zu Angststörungen enthält für Panikstörung mit oder ohne Agoraphobie, generalisierte Angststörung und soziale Phobie jeweils eigene Empfehlungen zur Kognitiven Verhaltenstherapie. Das unterstreicht, dass dieses Ver - fahren gerade bei Angststörungen wissenschaftlich besonders gut abgesichert und in der Praxis breit bewährt ist. (4) Bei Zwangsstörungen ist die Lage noch deutlicher: Die S3-Leitlinie empfiehlt, dass bei einer Zwangsstörung eine störungsspezifische Kognitive Verhaltenstherapie einschließlich Exposition als Psychotherapie der ersten Wahl ange - boten werden soll. Gerade hier zeigt sich sehr klar der Vorteil eines evidenzorientierten und verhaltensmedizinisch aufgebauten Vorgehens. (5) Für viele Patienten ist außerdem wichtig, dass Verhaltenstherapie nicht beim bloßen Verstehen stehen bleibt. Beschwerden werden nicht nur besprochen, sondern gezielt in ihrer Entstehung und Aufrechterhaltung untersucht. Daraus werden konkrete Veränderungsschritte abgeleitet. Viele Patienten erleben dieses Vorgehen als strukturierter, verständlicher und im Alltag hilfreicher als stärker deutungsorientierte Verfahren. (2, 3)

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht davon aus, dass aktuelle Beschwerden häufig mit unbewussten Konflikten, Beziehungserfahrungen und inneren Spannungen zusammenhängen. Die Psychotherapie-Richtlinie bes - chreibt sie als ätiologisch orientiertes Verfahren, bei dem die unbewusste Psychodynamik aktuell wirksamer Konflikte und struktureller Störungen behandelt wird. Ziel ist, diese Zusammenhänge besser zu verstehen und daraus Veränder - ungen abzuleiten. Dieses Verfahren ist meist stärker verstehens- und deutungsorientiert als die Verhaltenstherapie. (1)

Analytische Psychotherapie

Die analytische Psychotherapie beschäftigt sich besonders intensiv mit unbewussten Konflikten, verdrängten Gefühlen und lebensgeschichtlich gewachsenen Beziehungsmustern. Die Psychotherapie-Richtlinie beschreibt sie als Verfahren, das zusammen mit der neurotischen Symptomatik auch den zugrundeliegenden Konfliktstoff und die neurotische Struktur behandelt. Die Behandlung ist meist langfristiger angelegt und stärker auf ein vertieftes Verständnis innerer Dynamiken ausgerichtet. (1)

Systemische Therapie

Die systemische Therapie richtet den Blick stärker auf das soziale Umfeld, also etwa auf Familie, Partnerschaft und andere wichtige Beziehungssysteme. Sie fragt danach, wie Beschwerden im Zusammenspiel mit Beziehungsmustern, Rollen und Kommunikation entstehen oder aufrechterhalten werden. Bezugspersonen können, wenn dies sinnvoll ist, in die Behandlung einbezogen werden. Auch dieses Verfahren ist inzwischen als Richtlinienverfahren in der gesetz - lichen Krankenversicherung anerkannt. (1, 3)

Weitere psychotherapeutische Methoden und besondere Behandlungsformen

Neben den vier Richtlinienverfahren gibt es weitere psychotherapeutische Methoden und Spezialisierungen. Nicht jede davon ist ein eigenes Richtlinienverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung. Manche werden als ergänzende Methode innerhalb eines umfassenden Behandlungskonzepts eingesetzt. Ein wichtiges Beispiel ist EMDR. Der Gemein - same Bundesausschuss führt EMDR als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzepts bei Erwachsenen mit posttraumatischen Belastungsstörungen. EMDR ist also keine eigenständige allgemeine Richtlinien - psychotherapie, sondern eine anerkannte Methode für einen bestimmten Anwendungsbereich. (7) Eine besondere Form ist die neuropsychologische Therapie. Sie richtet sich vor allem an Patienten mit gestörten Hirn - funktionen beziehungsweise hirnorganisch bedingten Einschränkungen, etwa nach neurologischen Erkrankungen oder Hirnschädigungen. Sie ist damit keine allgemeine Richtlinienpsychotherapie für klassische psychische Störungsbilder, sondern ein spezialisiertes Behandlungsangebot für einen besonderen Indikationsbereich. (8)

Warum in meiner Praxis die Verhaltenstherapie im Vordergrund steht

In meiner Praxis liegt der Schwerpunkt auf einer wissenschaftlich fundierten, transparenten und alltagsnahen Behand - lung. Deshalb steht die Verhaltenstherapie im Vordergrund. Sie bietet aus meiner Sicht für viele Beschwerden die beste Verbindung aus wissenschaftlicher Fundierung, praktischer Umsetzbarkeit und nachhaltiger Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade die empirische Überprüfbarkeit stellt gegenüber stärker theorie- oder deutungsgeleiteten Verfahren einen wesentlichen Vorteil dar. Verhaltenstherapie ist in vielen Bereichen besonders gut untersucht, häufig leitliniennah ein - setzbar und darauf ausgerichtet, dass Patienten konkrete Werkzeuge für ihren Alltag entwickeln. (4, 5, 6)

Was bedeutet das für Sie als Patient?

Nicht jedes Verfahren passt zu jedem Anliegen. Entscheidend sind Ihre Beschwerden, Ihre Ziele, Ihre Lebenssituation und auch Ihre persönliche Arbeitsweise. Manche Patienten wünschen eher ein verstehensorientiertes Vorgehen, andere ein strukturierteres und praktischeres. Im Erstgespräch geht es deshalb nicht nur um Diagnostik, sondern auch darum, gemeinsam zu klären, welche Form der Behandlung für Sie sinnvoll ist. (2, 3) Diese Information dient Ihrer ersten Orientierung vor dem Erstgespräch. Welche Behandlung im Einzelfall sinnvoll ist, wird erst nach diagnostischer Abklärung und im gemeinsamen Gespräch entschieden. (2)

Literaturhinweise / Grundlagen

1 . Gemeinsamer Bundesausschuss. Psychotherapie-Richtlinie. Fassung vom 21.03.2024, in Kraft getreten am 19.06.2024. 2 . 116117 / Kassenärztliche Bundesvereinigung. Psychotherapie. Patienteninformation zum Ablauf der psychotherapeutischen Versorgung, zu Sprechstunde, Akutbehandlung sowie zu den Richtlinienverfahren. Abgerufen am 26.05.2026. 3 . 116117 / Kassenärztliche Bundesvereinigung. Welche Therapieform passt zu mir? Ambulante Psychotherapie. Patienteninfoblatt. Abgerufen am 26.05.2026. 4 . Waldherr B, Wedekind D, Werner AM, Wiltink JP, Wolters JP, Beutel ME u. a. Deutsche S3-Leitlinie Behandlung von Angststörungen, Version 2, 2021. AWMF-Register-Nr. 051-028. 5 . Voderholzer U, Rubart A, Favreau M, Kathmann N, Staniloiu A, Wahl-Kordon A u.a. S3-Leitlinie Zwangsstörungen – Langversion. Erste Revision Juni 2022. AWMF-Register-Nr. 038/017. Herausgegeben im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. 6 . Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression – Kurzfassung bzw. Langfassung, Version 3.2. 7 . Gemeinsamer Bundesausschuss. Psychotherapie-Richtlinie: Anwendung der Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) bei Erwachsenen mit posttraumatischen Belastungsstörungen als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes der Systemischen Therapie. Beschlussdatum 21.03.2024, Inkrafttreten 19.06.2024. 8 . Gemeinsamer Bundesausschuss. Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV-Leistung. Pressemitteilung vom 24.11.2011.
© 2026 Praxis Dr. Ertelt        Sandstraße 6        23552 Lübeck        praxis@psychotherapie-ertelt.de

Patienteninformation vor dem Erstge-

spräch: Orientierung zu ambulanten

Psychotherapieverfahren

Psychotherapie ist eine wissenschaftlich fundierte Behandlung psychischer Erkrankungen und seelis - cher Belastungen. Sie soll helfen, Beschwerden besser zu verstehen, zu lindern und schrittweise zu verändern. In der ambulanten Versorgung stehen dafür unterschiedliche Behandlungswege zur Ver - fügung. Welche Form im Einzelfall sinnvoll ist, klärt sich im persönlichen Gespräch. (2) In der gesetzlichen Krankenversicherung werden im ambulanten Bereich vor allem vier wis - senschaftlich anerkannte Richtlinienverfahren finanziert: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychother - apie und systemische Therapie. Diese Verfahren sind in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemein - samen Bundesausschusses geregelt. (1) Der Einstieg erfolgt in der Regel über die psycho - therapeutische Sprechstunde. Dort wird geklärt, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob Psycho - therapie sinnvoll ist und welches Vorgehen am besten passt. Daran können je nach Bedarf probatorische Sitzungen, eine Akutbehandlung sowie eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie anschließen. Psychotherapie kann als Einzelther - apie, als Gruppentherapie oder in einer Kombina - tion aus beiden durchgeführt werden. (2, 3)

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass belastende Denk-, Gefühls- und Verhaltensmuster im Laufe des Lebens erlernt wurden und deshalb auch wieder verändert werden können. Sie arbeitet zielorientiert, transparent und alltagsnah. Typisch sind konkrete Übungen, die Analyse auslösender und aufrechterhaltender Bedingungen, der Aufbau hilfreicher Verhaltensweisen, der Abbau von Ver - meidung sowie das Einüben neuer Strategien auch zwischen den Sitzungen. Die Psychotherapie-Richt - linie beschreibt Verhaltenstherapie als ein Ver - fahren, das vorwiegend auf der Basis der Lern- und Sozialpsychologie entwickelt wurde und beo - bachtbare Verhaltensweisen ebenso einbezieht wie kognitive, emotionale, motivationale und physiolo - gische Vorgänge. (1, 2) Aus meiner Sicht ist die Verhaltenstherapie für viele Patienten besonders gut geeignet, weil sie nachvollziehbar aufgebaut ist, konkrete Ziele for - muliert und Veränderungen im Alltag fördert. Ein wesentlicher Vorteil ist ihre breite empirische Fundierung. Für viele häufige Störungsbilder gehört sie zu den am besten untersuchten psycho - therapeutischen Verfahren. Die Nationale Versor - gungsLeitlinie Unipolare Depression hält ausdrücklich fest, dass die breiteste Evidenzbasis für kognitive Verhaltenstherapie existiert, auch wenn auch für andere Verfahren Hinweise auf pos - itive Effekte vorliegen. (6) Auch bei Angststörungen nimmt die Kognitive Ver - haltenstherapie einen zentralen Stellenwert ein. Die deutsche S3-Leitlinie zu Angststörungen enthält für Panikstörung mit oder ohne Agora - phobie, generalisierte Angststörung und soziale Phobie jeweils eigene Empfehlungen zur Kognitiven Verhaltenstherapie. Das unterstreicht, dass dieses Verfahren gerade bei Angststörungen wis - senschaftlich besonders gut abgesichert und in der Praxis breit bewährt ist. (4) Bei Zwangsstörungen ist die Lage noch deutlicher: Die S3-Leitlinie empfiehlt, dass bei einer Zwangsstörung eine störungsspezifische Kognitive Verhaltenstherapie einschließlich Exposition als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden soll. Gerade hier zeigt sich sehr klar der Vorteil eines evidenzorientierten und verhaltensmedizin - isch aufgebauten Vorgehens. (5) Für viele Patienten ist außerdem wichtig, dass Ver - haltenstherapie nicht beim bloßen Verstehen stehen bleibt. Beschwerden werden nicht nur besprochen, sondern gezielt in ihrer Entstehung und Aufrechterhaltung untersucht. Daraus werden konkrete Veränderungsschritte abgeleitet. Viele Patienten erleben dieses Vorgehen als struktur - ierter, verständlicher und im Alltag hilfreicher als stärker deutungsorientierte Verfahren. (2, 3)

Tiefenpsychologisch fundierte Psychother-

apie

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht davon aus, dass aktuelle Beschwerden häufig mit unbewussten Konflikten, Beziehungser - fahrungen und inneren Spannungen zusammen - hängen. Die Psychotherapie-Richtlinie beschreibt sie als ätiologisch orientiertes Verfahren, bei dem die unbewusste Psychodynamik aktuell wirksamer Konflikte und struktureller Störungen behandelt wird. Ziel ist, diese Zusammenhänge besser zu verstehen und daraus Veränderungen abzuleiten. Dieses Verfahren ist meist stärker verstehens- und deutungsorientiert als die Verhaltenstherapie. (1)

Analytische Psychotherapie

Die analytische Psychotherapie beschäftigt sich besonders intensiv mit unbewussten Konflikten, verdrängten Gefühlen und lebensgeschichtlich gewachsenen Beziehungsmustern. Die Psychother - apie-Richtlinie beschreibt sie als Verfahren, das zusammen mit der neurotischen Symptomatik auch den zugrundeliegenden Konfliktstoff und die neurotische Struktur behandelt. Die Behandlung ist meist langfristiger angelegt und stärker auf ein vertieftes Verständnis innerer Dynamiken aus - gerichtet. (1)

Systemische Therapie

Die systemische Therapie richtet den Blick stärker auf das soziale Umfeld, also etwa auf Familie, Part - nerschaft und andere wichtige Beziehungssysteme. Sie fragt danach, wie Beschwerden im Zusammen - spiel mit Beziehungsmustern, Rollen und Kom - munikation entstehen oder aufrechterhalten werden. Bezugspersonen können, wenn dies sin - nvoll ist, in die Behandlung einbezogen werden. Auch dieses Verfahren ist inzwischen als Richtlini - enverfahren in der gesetzlichen Krankenversicher - ung anerkannt. (1, 3)

Weitere psychotherapeutische Methoden

und besondere Behandlungsformen

Neben den vier Richtlinienverfahren gibt es weitere psychotherapeutische Methoden und Spezialisier - ungen. Nicht jede davon ist ein eigenes Richtlinien - verfahren der gesetzlichen Krankenversicherung. Manche werden als ergänzende Methode innerhalb eines umfassenden Behandlungskonzepts einge - setzt. Ein wichtiges Beispiel ist EMDR. Der Gemein - same Bundesausschuss führt EMDR als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzepts bei Erwach - senen mit posttraumatischen Belastungsstörungen. EMDR ist also keine eigenständige allgemeine Richtlinienpsychotherapie, sondern eine anerkan - nte Methode für einen bestimmten Anwendungs - bereich. (7) Eine besondere Form ist die neuropsychologische Therapie. Sie richtet sich vor allem an Patienten mit gestörten Hirnfunktionen beziehungsweise hirnorganisch bedingten Einschränkungen, etwa nach neurologischen Erkrankungen oder Hirnschädigungen. Sie ist damit keine allgemeine Richtlinienpsychotherapie für klassische psychische Störungsbilder, sondern ein spezialisiertes Behand - lungsangebot für einen besonderen Indikations - bereich. (8)

Warum in meiner Praxis die Verhaltens-

therapie im Vordergrund steht

In meiner Praxis liegt der Schwerpunkt auf einer wissenschaftlich fundierten, transparenten und all - tagsnahen Behandlung. Deshalb steht die Verhal - tenstherapie im Vordergrund. Sie bietet aus meiner Sicht für viele Beschwerden die beste Verbindung aus wissenschaftlicher Fundierung, praktischer Umsetzbarkeit und nachhaltiger Hilfe zur Selb - sthilfe. Gerade die empirische Überprüfbarkeit stellt gegenüber stärker theorie- oder deu - tungsgeleiteten Verfahren einen wesentlichen Vorteil dar. Verhaltenstherapie ist in vielen Bereichen besonders gut untersucht, häufig leitlini - ennah einsetzbar und darauf ausgerichtet, dass Patienten konkrete Werkzeuge für ihren Alltag entwickeln. (4, 5, 6)

Was bedeutet das für Sie als Patient?

Nicht jedes Verfahren passt zu jedem Anliegen. Entscheidend sind Ihre Beschwerden, Ihre Ziele, Ihre Lebenssituation und auch Ihre persönliche Arbeitsweise. Manche Patienten wünschen eher ein verstehensorientiertes Vorgehen, andere ein struk - turierteres und praktischeres. Im Erstgespräch geht es deshalb nicht nur um Diagnostik, sondern auch darum, gemeinsam zu klären, welche Form der Behandlung für Sie sinnvoll ist. (2, 3) Diese Information dient Ihrer ersten Ori - entierung vor dem Erstgespräch. Welche Behandlung im Einzelfall sinnvoll ist, wird erst nach diagnostischer Abklärung und im gemeinsamen Gespräch entschieden. (2)

Literaturhinweise / Grundlagen

1. Gemeinsamer Bundesausschuss. Psychother- apie-Richtlinie. Fassung vom 21.03.2024, in Kraft getreten am 19.06.2024. 2. 116117 / Kassenärztliche Bundesvereinigung. Psychotherapie. Patienteninformation zum Ablauf der psychotherapeutischen Versor- gung, zu Sprechstunde, Akutbehandlung sowie zu den Richtlinienverfahren. Abgerufen am 26.05.2026. 3. 116117 / Kassenärztliche Bundesvereinigung. Welche Therapieform passt zu mir? Ambulante Psychotherapie. Patienteninfoblatt. Abgerufen am 26.05.2026. 4. Waldherr B, Wedekind D, Werner AM, Wiltink JP, Wolters JP, Beutel ME u. a. Deutsche S3- Leitlinie Behandlung von Angststörungen, Version 2, 2021. AWMF-Register-Nr. 051-028. 5. Voderholzer U, Rubart A, Favreau M, Kathmann N, Staniloiu A, Wahl-Kordon A u. a. S3- Leitlinie Zwangsstörungen – Langversion. Erste Revision Juni 2022. AWMF-Register-Nr. 038/017. Herausgegeben im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psy- chotherapie, Psychosomatik und Nerven- heilkunde. 6. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesell- schaften. Nationale VersorgungsLeitlinie Uni- polare Depression – Kurzfassung bzw. Langfassung, Version 3.2. 7. Gemeinsamer Bundesausschuss. Psychother- apie-Richtlinie: Anwendung der Eye-Movement- Desensitization and Reprocessing (EMDR) bei Erwachsenen mit posttraumatischen Belast- ungsstörungen als Behandlungsmethode im Rahmen eines umfassenden Vehandlung- skonzeptes der Systemischen Therapie. Beschlussdatum 21.03.2024, Inkrafttreten 19.06.2024. 8. Gemeinsamer Bundesausschuss. Ambulante neuropsychologische Therapie künftig GKV- Leistung. Pressemitteilung vom 24.11.2011.
Praxis Dr. Ertelt
TOP
TOP
Praxis Dr. Ertelt